intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.

    Beschreibung

    Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.
    Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.
    Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden. 
    Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.
    Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Möglich sind hierbei Hilfen in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form. Diese Hilfen reichen von der Beratung in Erziehungsfragen über die soziale Gruppenarbeit, die Erziehungsbeistandschaft, die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehung in einer Tagesgruppe, die Vollzeitpflege, die Heimerziehung bis hin zur sozialpädagogischen Einzelbetreuung.Nach Beratung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte des Teams Soziale Dienste können Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Eine entsprechende Hilfe wird auf der Grundlage eines internen Beratungs- und Entscheidungsverfahrens gewährt, wenn sie bedarfsgerecht, notwendig und geeignet ist. Abhängig von Hilfeart und Einkommen der Eltern werden diese zu den entstehenden Kosten herangezogen.Bei allen Hilfen wird mit den Beteiligten ein sog. Hilfeplan erarbeitet, in dem die konkrete Ausgestaltung und die Ziele der Hilfe festgehalten werden. Dieser Hilfeplan wird regelmäßig fortgeschrieben. Im Rahmen der Fortschreibung wird unter aktiver Beteiligung der Personensorgeberechtigten und ggf. anderer Einrichtungen und Dienste (Schule, Kindertagesstätte, Kinderarzt, Erziehungsberatungsstelle, Tagesklinik etc.) geprüft, ob die Hilfe weiterhin erforderlich und geeignet ist oder ob eine Veränderung der Hilfe oder eine Hilfeeinstellung bei Zielerreichung zu erfolgen hat.

    Online-Dienst

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    ID: L100002_121838248

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wesel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig. 
    • Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
    Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt "Antrag auf Hilfen für junge Volljährige".

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
    • Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.

    Kosten

    Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt. 
    Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English