intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.

    Beschreibung

    Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.
    Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.
    Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden. 
    Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.
    Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Kreisjugendamt bietet lokal und regional koordinierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes an. Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen zielen darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Sie bieten eine Unterstützung im Alltag und fördern die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern. Darüber hinaus tragen diese Angebote maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz und Förderung. Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes können frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Im Netzwerk Frühe Hilfen kooperieren Kollegen und Kolleginnen der Schwangerschaftsberatungsstellen bzw. der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, der interdisziplinären Frühförderung, der Erziehungsberatungsstellen, aber auch diverse Kinderärzte und Kinderärztinnen sowie Jugendhilfeträger aktiv miteinander. Weitere relevante Anlaufstellen, wie die Fachberatungen der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sowie "Kita-Einstieg Jugendamt Kreis Viersen" bieten hilfreiche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, um Familien in ihren Lebensphasen eine gute Begleitung und Unterstützung ermöglichen zu können. Dieses Netzwerk in Zuständigkeit des Kreisjugendamtes wächst stetig und schaut bewusst auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien. Zu den Jugendämtern der Stadt Viersen, Nettetal, Kempen und Willich besteht guter Kontakt, so kann kreisweit eine breite Angebotslandschaft für die Bedarfe der Familien angeboten werden. Gerne möchten wir auf die Unterstützung und Beratung für Eltern und Kinder durch eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin als kostenfreies Angebot aufmerksam machen. Wenn ein neuer Lebensabschnitt beginnt, haben viele Eltern Fragen rund um die Entwicklung Ihres Kindes. Sie beschäftigen sich mit Themen wie Schlaf, Ernährung und Förderung oder machen sich Gedanken wie "Manchmal weiß ich nicht, was mit meinem Baby los ist, wie kann ich es besser verstehen?" oder "Mein Kind schreit nur, wir haben bald keine Kraft mehr!". Sie suchen nach Antworten: "Ich bin noch so jung, schaffe ich das mit meinem Kind?" oder "Wieso denke ich so oft, dass ich alles falsch mache?". Zu all diesen bereits genannten Fragen, aber auch zu anderen Themen rund um Ihr Kind, vermitteln wir Sie in Hilfsangebote, passend zu Ihrem Bedarf. Wir koordinieren Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP), die Ihnen zur Seite stehen und Sie auch zu Hause besuchen können. Ebenso ist eine telefonische Beratung möglich. Dieses Angebot wird durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen und dem Kreis Viersen in Kooperation mit der Katharina Kasper ViaNobis GmbH und dem PädNetz Niederrhein unterstützt. Melden Sie sich gerne! Willkommen Postkarten Untersuchung Übersicht über die SprechzeitenBrüggenDRK-Familienzentrum "Gartenstraße"Gartenstraße 14,41379 Brüggen15.10.202405.11.202403.12.20248:30 - 10:30 Uhr Keine Anmeldung erforderlich. Beratung: Gaby Jansen-WetzelsFamilienzentrum KindergartenLüttelbrachtGenholter Straße 107,41379 Brüggen10.09.202419.11.202416:00 - 18:00 Uhr Beratung: Jessica PookFamilienzentrum Vennmühle e.V. Vennmühlenweg 24,41379 Brüggen Keine Anmeldung erforderlich. Beratung: Sonja MichielsGemeinschaftspraxis Dr. Carolin Gerold & Dr. Christa RölkesJeden 2. Freitag im MonatBorner Str. 32,41379 BrüggenBitte unter 0163 - 480 75 10 oder in der Praxis unter 02163 - 84 75 vorab anmelden. Beratung: Franka HeggerGrefrathKinder- und JugendärztinDr. med. Andrea DickmannsJeden MittwochBorner Str. 32,41379 BrüggenBitte unter 0163 - 480 75 10 oder in der Praxis unter 02158 - 80 17 80 vorab anmelden Beratung: Franka HeggerFAMO - FamilienzentrumMühlhausen/Oedt Kath. Kindertagesstätte St. Vitus Oststr. 547929 Grefrath - Oedt07.11.202405.12.202411:00-12:00 Uhr Beratung: Sonja MichielsKath. Kindertagesstätte St. Heinrich An der Marienschule 2a47929 Grefrath - Mühlhausen07.10.20248:30-10:30 Uhr Beratung: Sonja MichielsNettetalKinder- und JugendarztSulaiman Al SawafJeden 2. Montag im MonatLobbericher Straße 23,41334 NettetalBitte unter 0163-4807510 oder in der Praxis unter 02153-739173 vorab anmelden.Sprechzeit für Familien aus Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal. Beratung: Franka HeggerNiederkrüchtenDRK-Familienzentrum"Abenteuerland"Florianstraße 1, 41372 Niederkrüchten24.09.202429.10.202419.11.202417.12.20248:30-10:30 UhrKeine Anmeldung erforderlich. Beratung: Gaby Jansen-WetzelsSchwalmtalBegegnungsstätte WestkreisStöckener Weg 1,41366 Schwalmtal17.09.202401.10.202429.10.202412.11.202426.11.202410.12.202410:00-12:00 UhrKeine Anmeldung erforderlich. Beratung: Gaby Jansen-WetzelsTönisvorstFamilienzentrum MarienheimRue de Sées 32,47918 TönisvorstKeine Anmeldung erforderlich. Beratung: Sonja Michiels

    Online-Dienste

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    ID: L100002_121729346

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    ID: L100002_121848104

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    Ansprechpartner

    Frühe Hilfen - Personen

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Eingliederungshilfe

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

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    Sprache: de

    Allgemeinder Sozialer Dienst (Anrath)

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeinder Sozialer Dienst (Willich)

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeiner Sozialer Dienst (Schiefbahn/Neersen)

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig. 
    • Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
    Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt "Antrag auf Hilfen für junge Volljährige".

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
    • Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen. Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten. Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Kosten

    Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt. 
    Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt. 

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English