Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

    • Alter des Kindes
    • Entwicklungsstand Ihres Kindes
    • Bindungen Ihres Kindes
    • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

    Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
    Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
    Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien im Bereich Beratung, Unterstützung, erzieherische Hilfen und Kinderschutz. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit diesen Schwerpunkten. Beratung und Erzieherische Hilfen gemäß des SGB VIII sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben unterstützen, Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden/abbauen. Jedes Kind/ jeder Jugendliche, alle Eltern und auch Großeltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Kurzbeschreibung der Aufgaben: Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen für Eltern, Alleinerziehend und andere Personensorgeberechtigte Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren Hilfen/ Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie
    Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien im Bereich Beratung, Unterstützung, erzieherische Hilfen und Kinderschutz. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit diesen Schwerpunkten. Beratung und Erzieherische Hilfen gemäß des SGB VIII sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben unterstützen, Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden/abbauen. Jedes Kind/ jeder Jugendliche, alle Eltern und auch Großeltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Kurzbeschreibung der Aufgaben: Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen für Eltern, Alleinerziehend und andere Personensorgeberechtigte Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren Hilfen/ Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie

    Online-Dienst

    Hilfe zur Erziehung

    ID: L100002_121872431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Hilfen für Familien

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten besprochen.
    Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten besprochen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich müssen die Kinder und Jugendlichen, um die es geht, in der Stadt Lemgo gemeldet sein, abschließende Zuständigkeit kann jedoch auch im Gespräch geklärt werden.
    Grundsätzlich müssen die Kinder und Jugendlichen, um die es geht, in der Stadt Lemgo gemeldet sein, abschließende Zuständigkeit kann jedoch auch im Gespräch geklärt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an eine Kollegin aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.
    Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an eine Kollegin aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII. Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de
    Es besteht die Möglichkeit, sich kostenlos durch Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. Beratungsstelle, Hofkamp 102, 42103 Wuppertal, Telefon 0202/29536776 oder unter team@ombudschaft-nrw.de bei auftretenden Problemen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. In der konkreten Beratung, Begleitung und Unterstützung richtet Ombudschaft Jugendhilfe NRW e. V. den Blick auf die Rechte der Kinder sowie die Rechte der Eltern als Anspruchsberechtigte von Leistungen nach dem SGB VIII. Weitere Informationen zur Ombudschaft finden Sie hier: https://ombudschaft-nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Unterbringung, Pflegefamilie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024