Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

    • Alter des Kindes
    • Entwicklungsstand Ihres Kindes
    • Bindungen Ihres Kindes
    • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

    Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
    Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
    Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Kreisjugendamt bietet lokal und regional koordinierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes an. Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen zielen darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Sie bieten eine Unterstützung im Alltag und fördern die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern. Darüber hinaus tragen diese Angebote maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz und Förderung. Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes können frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Im Netzwerk Frühe Hilfen kooperieren Kollegen und Kolleginnen der Schwangerschaftsberatungsstellen bzw. der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, der interdisziplinären Frühförderung, der Erziehungsberatungsstellen, aber auch diverse Kinderärzte und Kinderärztinnen sowie Jugendhilfeträger aktiv miteinander. Weitere relevante Anlaufstellen, wie die Fachberatungen der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sowie "Kita-Einstieg Jugendamt Kreis Viersen" bieten hilfreiche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, um Familien in ihren Lebensphasen eine gute Begleitung und Unterstützung ermöglichen zu können. Dieses Netzwerk in Zuständigkeit des Kreisjugendamtes wächst stetig und schaut bewusst auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien. Zu den Jugendämtern der Stadt Viersen, Nettetal, Kempen und Willich besteht guter Kontakt, so kann kreisweit eine breite Angebotslandschaft für die Bedarfe der Familien angeboten werden. Gerne möchten wir auf die Unterstützung und Beratung für Eltern und Kinder durch eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin als kostenfreies Angebot aufmerksam machen. Wenn ein neuer Lebensabschnitt beginnt, haben viele Eltern Fragen rund um die Entwicklung Ihres Kindes. Sie beschäftigen sich mit Themen wie Schlaf, Ernährung und Förderung oder machen sich Gedanken wie "Manchmal weiß ich nicht, was mit meinem Baby los ist, wie kann ich es besser verstehen?" oder "Mein Kind schreit nur, wir haben bald keine Kraft mehr!". Sie suchen nach Antworten: "Ich bin noch so jung, schaffe ich das mit meinem Kind?" oder "Wieso denke ich so oft, dass ich alles falsch mache?". Zu all diesen bereits genannten Fragen, aber auch zu anderen Themen rund um Ihr Kind, vermitteln wir Sie in Hilfsangebote, passend zu Ihrem Bedarf. Wir koordinieren Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP), die Ihnen zur Seite stehen und Sie auch zu Hause besuchen können. Ebenso ist eine telefonische Beratung möglich. Dieses Angebot wird durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen und dem Kreis Viersen in Kooperation mit der Katharina Kasper ViaNobis GmbH und dem PädNetz Niederrhein unterstützt. Melden Sie sich gerne! Willkommen Postkarten Untersuchung Übersicht über die SprechzeitenBrüggenDRK-Familienzentrum "Gartenstraße"Gartenstraße 14,41379 Brüggen15.10.202405.11.202403.12.20248:30 - 10:30 Uhr Keine Anmeldung erforderlich. Beratung: Gaby Jansen-WetzelsFamilienzentrum KindergartenLüttelbrachtGenholter Straße 107,41379 Brüggen10.09.202419.11.202416:00 - 18:00 Uhr Beratung: Jessica PookFamilienzentrum Vennmühle e.V. Vennmühlenweg 24,41379 Brüggen Keine Anmeldung erforderlich. Beratung: Sonja MichielsGemeinschaftspraxis Dr. Carolin Gerold & Dr. Christa RölkesJeden 2. Freitag im MonatBorner Str. 32,41379 BrüggenBitte unter 0163 - 480 75 10 oder in der Praxis unter 02163 - 84 75 vorab anmelden. Beratung: Franka HeggerGrefrathKinder- und JugendärztinDr. med. Andrea DickmannsJeden MittwochBorner Str. 32,41379 BrüggenBitte unter 0163 - 480 75 10 oder in der Praxis unter 02158 - 80 17 80 vorab anmelden Beratung: Franka HeggerFAMO - FamilienzentrumMühlhausen/Oedt Kath. Kindertagesstätte St. Vitus Oststr. 547929 Grefrath - Oedt07.11.202405.12.202411:00-12:00 Uhr Beratung: Sonja MichielsKath. Kindertagesstätte St. Heinrich An der Marienschule 2a47929 Grefrath - Mühlhausen07.10.20248:30-10:30 Uhr Beratung: Sonja MichielsNettetalKinder- und JugendarztSulaiman Al SawafJeden 2. Montag im MonatLobbericher Straße 23,41334 NettetalBitte unter 0163-4807510 oder in der Praxis unter 02153-739173 vorab anmelden.Sprechzeit für Familien aus Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal. Beratung: Franka HeggerNiederkrüchtenDRK-Familienzentrum"Abenteuerland"Florianstraße 1, 41372 Niederkrüchten24.09.202429.10.202419.11.202417.12.20248:30-10:30 UhrKeine Anmeldung erforderlich. Beratung: Gaby Jansen-WetzelsSchwalmtalBegegnungsstätte WestkreisStöckener Weg 1,41366 Schwalmtal17.09.202401.10.202429.10.202412.11.202426.11.202410.12.202410:00-12:00 UhrKeine Anmeldung erforderlich. Beratung: Gaby Jansen-WetzelsTönisvorstFamilienzentrum MarienheimRue de Sées 32,47918 TönisvorstKeine Anmeldung erforderlich. Beratung: Sonja Michiels

    Online-Dienste

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    ID: L100002_121728336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    ID: L100002_121848118

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Frühe Hilfen - Personen

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Pflegekinderdienst und Jugendberufshilfe

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausführlicher persönlicher Lebenslauf, Hausärztliche Bescheinigung, Erweitertes Führungszeugnis, Verdienstbescheinigungen, Die Bereitschaft, sich in mehreren persönlichen Kontakten mit dem Sozialarbeiter des Pflegekinderdienstes, über Motivation, Ihre eigene Herkunft und Kooperationsbereitschaft auszutauschen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier gelangen Sie zum Portal Rund um das Thema Pflegekindschaft, Adoption und Integration Hier gelangen Sie zum Pfad Bundesverband der Pflege- und Adoptionsfamilien e. V. Hier gelangen Sie zu der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Pflegekinderdienst plant und organisiert Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und dem Leben von Kindern in Ergänzungs- und Ersatzfamilien. Die folgenden Leistungen werden vom Pflegekinderdienst erbracht: Fortlaufende Begleitung der Familien und ständiger Ansprechpartner Beratungsangebote und Unterstützung für Kinder und Eltern Sofortige Hilfe in Not- und Konfliktsituationen Kooperation mit unterstützenden Institutionen oder anderen Personen der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens Fortbildungsangebote Gruppe für Pflegemütter und Pflegeväter Biografiearbeit Literaturangebote Sommerfest für Pflegekinder und deren Pflegeeltern Kontakt zu anderen Pflegeeltern Pflegegeld Beihilfe zu besonderen Anlässen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegefamilie, Unterbringung, Pflegekind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de