Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

    • Alter des Kindes
    • Entwicklungsstand Ihres Kindes
    • Bindungen Ihres Kindes
    • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

    Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
    Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
    Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Pflegeeltern eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann können Sie die "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege" in Anspruch nehmen. Diese umfasst neben einer dauerhaften Fachberatung auch finanzielle Leistungen.Wenn ein Pflegekind aufgenommen wurde, erhalten Pflegeeltern eine Fachberatung, die bei allen Themen des Pflegekindes und der Pflegefamilie beratend und unterstützend zur Seite steht.Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten finanzielle Unterstützung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Diese Leistungen sind abhängig von Alter, Bedarf und Pflegeform des Kindes und umfassenKosten für den SachaufwandKosten der Pflege und ErziehungInformationen zu weiteren finanziellen Details wie Kindergeld und Zuschüsse zur Ren-ten- und Unfallversicherung werden im Einzelfall ermittelt und vor Ort geklärt.Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

    Online-Dienst

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    ID: L100002_121807381

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familienberatungszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 107

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:30 - 16:00Dienstag: 09:30 - 16:00Mittwoch: 09:30 - 16:00Donnerstag: 09:30 - 17:30Freitag: 09:30 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 0 21 51 / 86 30 09

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3007

    E-Mail: familienberatung@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes ist, dass das Kind beziehungsweise der oder die Jugendliche eine der folgenden Hilfen erhält:VollzeitpflegeEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sofern die Pflegepersonen diese erbringenHilfe für junge Volljährige beziehungsweise Nachbetreuung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Pflegefamilie, Unterbringung, Pflegekind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de