Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

    Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.

    Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

    Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

    Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

    • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
    • Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
    • Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
    • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
    • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
    • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
    • Für Kinder mit seelischer Behinderung  gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Egal ob Kinder, Jugendliche oder Eltern Unterstützung benötigen: Wir bieten Hilfe bei Fragen der Erziehung und bei der Überwindung von schwierigem Verhalten. Unsere Ziele sind:die Familie durch regelmäßige Kontakte zu stärkenbestehende Probleme zu lösenKonflikte im Zusammenleben zu reduzieren

    Online-Dienst

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    ID: L100002_121797693

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-98999

    Fax: 0221 / 221-98468

    E-Mail: jugendamt.kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-97999

    Fax: 0221 / 221-97281

    E-Mail: jugendamt.porz@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2 a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-99999

    Fax: 0221 / 221-99606

    E-Mail: jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-94999

    Fax: 0221 / 221-93655

    E-Mail: jugendamt.ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 161

    50999 Köln

    Haus 5

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92336

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-92999

    E-Mail: jugendamt.rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-91999

    Fax: 0221 / 221-91133

    E-Mail: jugendamt.innenstadt@stadt-koeln.de

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93999

    Fax: 0221 / 221-93364

    E-Mail: jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95395

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-95999

    E-Mail: jugendamt.nippes@stadt-koeln.de

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    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-96999

    Fax: 0221 / 221-96239

    E-Mail: jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Voraussetzungen

    Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 30 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Kosten

    Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
    Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hilfe ist für die Familie kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Streit, Trennung, Jugendamt, Probleme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de