Hilfe zur Erziehung Gewährung

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

    Beschreibung

    In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

    Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.

    Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

    Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

    Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

    • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
    • Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
    • Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
    • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
    • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
    • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
    • Für Kinder mit seelischer Behinderung  gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Allgemeine Soziale Dienst ist ein Arbeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Goch, basierend auf den Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe. Zu den Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes gehören u. a. : die Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie die Trennungs- und Scheidungsberatung die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung die Einleitung und Durchführung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung gem §§ 27 ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung sind zum Beispiel: Erziehungsbeistandschaft Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in der Tagesgruppe Heimerziehung Hilfen für junge Volljährige

    Online-Dienst

    Hilfe zur Erziehung beantragen

    ID: L100002_121771615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Teamleitung Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/ Jugendlichen Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung) Mitteilung zur Vaterschaftsanerkennung (dies ist nur notwendig, sollte der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen sein) Wichtig: Der Antrag muss von allen Sorgerechtsinhaber*innen unterschrieben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt zu uns auf. Zunächst wird in persönlichen Beratungsgesprächen Ihr aktueller Bedarf geklärt, um zielgerichtete Hilfen anbieten zu können. Die pädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind für verschiedene Bezirke zuständig, entscheidend ist dabei die Meldeadresse des Kindes bzw. des Jugendlichen. Die Ansprechpartner*innen finden Sie in der PDF Datei "Straßenverzeichnis Allgemeiner Sozialer Dienst".

    Kosten

    Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
    Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Die ambulanten Leistungen nach § 27 ff SGB VIII bzw. nach § 41 in Verbindung mit § 27 ff SGB VIII werden grundsätzlich ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse erbracht. Wenn die Hilfe in stationärer oder teilstationärer Form geleistet wird, kommt es zu einer Erhebung von Kostenbeiträgen. Die Kostenbeitragspflichtigen Personen werden in diesen Fällen nach Leistungsbewilligung zur Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Streit, Trennung, Jugendamt, Probleme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de