Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung

    Hilfe für junge Volljährige beantragen

    Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Die "Hilfen für junge Volljährige" beinhalten unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind.

    Wenn das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann es in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzungshilfe geben.

    Das Jugendamt bietet unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Die Unterstützung orientiert sich dabei an:

    • Persönliche Zielen
    • Wünschen
    • Fähigkeiten
    • Ressourcen

    Ressourcen können sein: das Umfeld, Freundinnen und Freunde und die Familie.

    Pädagogische Fachkräfte begleiten den Menschen dabei, Alltagsprobleme zu bewältigen und helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe lebt.

    Folgende Formen gibt es:

    • Erziehungsbeistandschaft - eine Person unterstützt im Alltag.
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen.
    • Heimerziehung - Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
    • Betreute Wohnformen - der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen 4 Wänden
    • Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.

    Junge Menschen, die bereits vor ihrer Volljährigkeit Hilfe vom Jugendamt erhalten haben und diese Hilfe weiter erhalten möchten, müssen selbst einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige stellen. Vorher waren die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) anspruchsberechtigt. 
     

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine volljährige Person kann ein Betreuer bestellt werden, der in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen für die betreute Person rechtlich bevollmächtigt wird. Betroffene im Sinne des Betreuungrechtes sind Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen und seelischen oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Der Betreuer soll eine Hilfestellung geben, um den Willen und die Wünsche der Betroffenen zu verwirklichen. Sollten Sie sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung interessieren, beraten wir Sie gerne. Aufgaben der Betreuungsstelle Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz wahr. Aufgaben sind unter anderem: Information und Beratung über gesetzliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellungnahmen Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern und erhrenamtlichen Betreuern Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Instituationen Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr

    Online-Dienst

    Hilfe für junge Volljährige beantragen

    ID: L100002_121758079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L71102 | Elke Schroer

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L71214 | Barbara Brockof

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    Hausanschrift

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    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    L71213 | Fritz Günzel

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    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
    • Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen. 
    • Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.  
    • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll. 

    Kosten

    Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.

    Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Konflikte, Adoleszenz, Förderung, Krisen, Junge Erwachsene, Unterstützung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English