Heimerziehung Gewährung

    Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

    Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

    Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.

    Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

    Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

    • eine Rückkehr in die Familie erreichen,
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
    • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Jugendamt und die Jugendhilfe wachen aktiv über das Kindeswohl und schützen Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.Die Jugendhilfedienste sind bei einer akuten Gefährdungslage verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen und mit ihnen ihre Nöte und Ängste zu besprechen, um mit ihnen nach geeigneten Hilfen zu suchen.Zu den weiteren Aufgaben gehört es, in Krisensituationen das Kind bzw. den Jugendlichen bei geeigneten Personen oder in geeigneten Einrichtungen unterzubringen.Die Fachkräfte der Jugendhilfedienste arbeiten immer im Spannungsfeld zwischen Prävention/Unterstützung und Intervention, d.h. Hilfe so weit wie möglich und Kontrolle soweit erforderlich.Wenn Kinder zur Adoption freigegeben werden, vermittelt das Jugendamt sie in geeignete Familien. Diese Familien werden im Vorfeld beraten und überprüft.Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts unter dortmund.de.

    Online-Dienst

    Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

    ID: L100002_123927325

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienst)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 64

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer Unterbringung Ihres Kindes in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):§8 "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen"§8a "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung"§8b "Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen"§27"Hilfe zur Erziehung"§42 "Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen"Bundeskinderschutzgesetz/Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG):§1 "Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung"§2 "Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung"§4 "Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):§1666 "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"§1666a "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen"

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann. 

    Kosten

    Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen Familie und bei der Erziehung in Tagesgruppen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden (§§ 91 bis 96 SGB VIII). Die Höhe errechnet das Jugendamt. Diese richtet sich nach dem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen zahlen nur wenig oder nichts. Auf keinen Fall darf eine notwendige Hilfe an Kostenfragen scheitern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Stationäre Unterbringung, Kindertagesheim, Kinderheim

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de