Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung

    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
    Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 
    Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:  

    • Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
    • Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
    • Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
    • Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. 
    • Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.

    Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:

    • die Stärkung des Kindes
    • die Stärkung seiner Eltern 
    • die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung 
    • der Verbleib des Kindes in der Familie

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mütter und Väter in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfedienste unterstützen Familien und junge Menschen durch ambulante Hilfen zur Erziehung in ihrem Lebensumfeld. In besonderen Krisen innerhalb der Familie, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen, kann auch eine Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen erfolgen.Ambulante Hilfen zur Erziehung sind von ihrem Umfang und ihrer Ausgestaltung immer auf den Einzelfall zugeschnitten.Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Familien mit jüngeren Kindern. Neben pädagogischen Fragestellungen stehen die Strukturierung des Alltags und die Versorgung der Kinder im Mittelpunkt.Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Familien mit älteren Kinder und Jugendlichen. Erzieherische Fragen und Schulproblematiken bestimmen hier den wesentlichen Teil der Arbeit.Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts

    Online-Dienst

    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

    ID: L100002_123928374

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienst)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 64

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde
      • Auskunft aus dem Sorgeregister
      • Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, dies teilt das zuständige Jugendamt mit

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
    • Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):§ 20 "Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen"§ 27 "Hilfe zur Erziehung"§ 30 "Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer"§ 31 "Sozialpädagogische Familienhilfe"§ 36 "Mitwirkung, Hilfeplan"

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen. 
    • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung trägt grundsätzlich das Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English