Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen

    Sie haben im Ausland geheiratet und mindestens einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Eheschließung in einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
    Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
    Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 

    Antragsberechtigt sind:

    • Die Ehegatten
    • Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis:Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Paderborn und werden nicht bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über dieses Portal nicht möglich sind. Weitere Infomationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen". Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern aus wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Paderborn ereignet haben und wenn die Frist für die Führung der Personenstandsregister bzw. -bücher noch nicht abgelaufen ist. Es gelten folgende Fristen: Geburtenregister 110 Jahre Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre Sterberegister 30 Jahre Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Kreis- und Stadtarchiv Paderborn abgegeben. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen". Folgende Urkunden können beantragt werden: Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern Auskunft aus einem Personenstandsregister Antragsberechtigt sind: Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen) Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n) die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern) Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder) Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann) Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen. Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre verstorben sind Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde persönlich oder schriftlich per Post (Bestellungsurkunde in Kopie beifügen) bestellen Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes Beantragung: ACHTUNG: Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal bestellen. Nutzen Sie dazu bequem unseren Gastzugang; eine Anmeldung ist hier nicht notwendig. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte, Paydirekt oder Paypal. Die Urkunde wird Ihnen dann in ca. 4 - 6 Wochen zugeschickt. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir vorerst abzusehen. Ferner können Sie die Urkundenbestellung persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person) oder schriftlich (per Post/Fax) vornehmen. Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Persönliche Vorsprache: Bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist Ihr Ausweisdokument vorzulegen Bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen. Schriftliche Urkundenbestellung: Die Bezahlung ist nur mit Verrechnungsscheck oder einem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat möglich. Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei. Für diesen Bestellweg nutzen Sie bitte das Formular "Urkundenbestellung per Post" unter dem Punkt Downloads. Damit ist sichergestellt, dass wir die erforderlichen Angaben erhalten. Das Formular wird nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben. Haben Sie keine Druckmöglichkeit, lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Blankoformular zukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Form der Beantragung und Bearbeitung deutlich länger dauert als eine Beantragung und direkte Bezahlung über unser Online Urkundenportal unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".

    Online-Dienst

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    ID: L100002_127504307

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder an dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Ansonsten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
       

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Beschreibung

    Wir informieren und beraten Sie gern zu Angelegenheiten beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung selbst bis hin zum Sterbefall.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    2. OG

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Paderborn

    Beschreibung

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 88 0

    E-Mail: standesamt@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausländische Heirats- oder Eheurkunde, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte
      • Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland
    • Geburtsurkunden mit Beglaubigungen durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
      • Bei Geburt der Ehegatten im Ausland
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
    • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • Nachweis über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen. Zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile - vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk").
    • Gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war.
    • Weitere Unterlagen
      • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der schriftlichen Bestellung oder Onlinebestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für andere Personen bestellt wird - einen entsprechend ähnlichen Nachweis an.

    Voraussetzungen

    • Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
    • Die Eheschließung muss rechtswirksam sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 49 Personenstandsgesetz (PStG)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Urkunde bzw. Auskunft in der Regel sofort mitnehmen, bitte buchen Sie dafür einen Termin unter "Onlinedienstleistung".Bei Onlinebeantragung über unser Urkundenportal erhalten Sie die Urkunde/ Urkunden nach ca. 4-6 Wochen.Bei schriftlicher Beantragung ist die Bearbeitungszeit deutlich länger.

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres und Sport Referat 23 - Personenstandsrecht am 27.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hochzeit im Ausland, Ehe im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de