Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen

    Sie haben im Ausland geheiratet und mindestens einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Eheschließung in einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
    Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
    Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 

    Antragsberechtigt sind:

    • Die Ehegatten
    • Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie oder Ihr*e Ehegatt*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind. Nach der Beurkundung der Ehe im Eheregister kann Ihnen jederzeit eine Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen

    ID: L100002_128233377

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder an dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Ansonsten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
       

    Ansprechpartner

    Eheregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausländische Heirats- oder Eheurkunde, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte
      • Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland
    • Geburtsurkunden mit Beglaubigungen durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
      • Bei Geburt der Ehegatten im Ausland
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
    • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • Nachweis über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen. Zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile - vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk").
    • Gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war.
    • Weitere Unterlagen
      • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass Sollten Sie die Anerkennung als Asylberechtigte*r oder ausländischer Flüchtling besitzen, bringen Sie bitte Ihren Reiseausweis mit.HeiratsurkundeBei fremdsprachigen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine*n Dolmetscher*in oder Übersetzer*in benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eiGeburtsurkunden Ihrer gemeinsamen KinderHaben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.Einige spezielle AnforderungenEs gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind.Nachweis der Geburtsdaten und der NamensführungWenn Sie in Deutschland geboren sind, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkund

    Voraussetzungen

    • Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
    • Die Eheschließung muss rechtswirksam sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 49 Personenstandsgesetz (PStG)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eintragung der Ehe in das Eheregister kostet 40 Euro, eine Erklärung zur Namensführung 21 Euro. Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro. Beispiel: Zwei Eheurkunden kosten 15 Euro, eine Eheurkunde und eine internationale Eheurkunde kosten 20 Euro, zwei Eheurkunden und eine Eheurkunde für das Stammbuch kosten 25 Euro. Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres und Sport Referat 23 - Personenstandsrecht am 27.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hochzeit im Ausland, Ehe im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de