Eheurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt Bielefeld führt die Eheregister der Personen, die in Bielefeld geheiratet haben. In das Eheregister werden alle Änderungen zur Eheschließung und zum Personenstand der Ehegatten eingetragen (z.B. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, Scheidung). Aus dem Eheregister werden Urkunden erstellt, z.B. eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck. Ist die Ehe aufgelöst, werden Anlass und Zeitpunkt der Auflösung in die Eheurkunde eingetragen.

    Online-Dienst

    Eheurkunde beantragen

    ID: L100002_122694119

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Standesamt Abteilung Geburten, Sterbefälle und Urkundenstelle Urkundenstelle

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich StandesamtAbteilung Geburten, Sterbefälle und UrkundenstelleUrkundenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6115

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: urkundenstelle@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Stadtarchiv

    Beschreibung

    Stadtarchiv und Landesgeschichtliche BibliothekStadtarchiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 1

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6844

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: stadtarchiv@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben) gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern) gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse Beim Online-Antrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor. Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht: Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ehe wurde in Bielefeld geschlossen. Die Eheschließung erfolgte in den letzten 80 Jahren. Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Personen) Ehegatten, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter) Eltern, Großeltern, Urgroßeltern Kinder, Enkel, Urenkel Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird Andere Person (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z. B. Schreiben der anfordernden Stelle) Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben) Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Urkunden können Sie wie folgt beantragen: Online-Antrag Persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten Termins Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einem Termin bezahlen Sie vor Ort. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen. Die Urkunde wird erst nach Zahlungseingang ausgestellt. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden. Jede Urkunde enthält auch die Geburtszeit. Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt: DIN A4 DIN A5 mit Lochung zum Einheften in ein Stammbuch

    Fristen

    keine

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eheregister werden 80 Jahre lang beim Standesamt Bielefeld geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv. Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Antrag: etwa zwei Wochen zuzüglich Postweg Terminvorsprache: im Regelfall sofort Sofern durch das Standesamt Bielefeld weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eheregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt und als Heiratsregister bezeichnet. Seit dem 01.01.2009 werden die Eheregister elektronisch geführt. Die Papierregister müssen seit dem 01.11.2022 bei Urkundenausstellung in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 wurden zu den Heiratsregistern auch Familienbücher geführt. Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bielefeld. Sie werden von dem Standesamt Bielefeld nicht berücksichtigt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    internationale Eheurkunde, Heirat, Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde international, mehrsprachige Eheurkunde, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Personenstandsurkunde, Urkunde, Eheurkunde, Eheschließung Bescheinigung, Trauung, Hochzeit, Standesamt, Eheschließung, Ehebescheinigung, Trauung, Eheregister, Eheschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de