Eheurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Mögliche Urkundenarten sind: DIN A4 Stammbuchformat beglaubigter Ausdruck aus dem Register internationale Urkunden Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Eheurkunde

    ID: L100002_121899839

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste (Standesamt)

    Beschreibung

    Zuständig für Geburten-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister; Familienbuch, Familienrechtliche Beurkundungen, Namensführung sowie Namens- und Titelangelegenheiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Online-Antragsstellung halten Sie bitte die Daten zu Ihrer Person, Ihrer Ehefrau/ Ihrem Ehemann sowie zur Eheschließung bereit. Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: Ihren Personalausweis oder Reisepass, Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen: Eine schriftlichen Vollmacht von Ihnen, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie), den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie einreichen: Ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Das Schreiben sollte Ihren Namen und Vornamen, Ihre Meldeanschrift, den Ort und das Datum der Schließung der Ehe, wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer, den Grund der Beantragung, gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse beinhalten. Zudem müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen.

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt der Gemeinde Alfter muss zuständig sein, also die Ehe beurkundet haben. Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen: Sie sind mindestens 16 Jahre alt. Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf die oder den sich die Eheurkunde bezieht. Sie sind die Eltern eines Ehegatten. Sie sind Kind der Ehegatten. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese zunächst in Deutschland nachbeurkunden lassen, bevor die Ausstellung einer Eheurkunde möglich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 55 bis 57 Personenstandsgesetz (PStG) §§ 61 bis 68 Personenstandsgesetz (PStG) § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz (PStG) § 48 Abs. 1 Personenstandsverordnung (PStV) § 50 Abs. 1 Personenstandsverordnung (PStV)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag beim Standesamt der Gemeinde Alfter elektronisch, postalisch oder persönlich stellen. Online-Antragstellung: Füllen Sie den Online-Antrag aus und schicken Sie ihn ab. Die Eheurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt. Persönliche Antragstellung: Suchen Sie das Standesamt der Gemeinde Alfter nach telefonischer Terminvereinbarung auf. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und legen Sie diese zur Legitimation vor. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Die Eheurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt. Schriftliche Antragsstellung: Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt. Alternativ können Sie diese auch bei der Gemeinde Alfter persönlich abholen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Schließung einer Ehe muss vor Ort vorgenommen werden und kann nicht online durchgeführt werden. Für folgende Angelegenheiten können Sie ein Exemplar gebührenfrei bestellen: Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) Sozialhilfe Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kinder- und Jugendhilferecht Schwerbehindertenrecht Kinder- oder Eltengeldrecht Kriegsopferfürsorge Bitte beachten Sie, dass das Eheregister nach 80 Jahren archiviert wird und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann. Wenn Sie ein Dokument aus dem Archiv benötigen, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter standesamt@alfter.de mit dem Standesamt in Verbindung. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0228 6484-117 für alle Anliegen (z. B. Urkunden, Geburt, Heirat, Tod), die das Standesamt betreffen. Wir bedanken uns für das Verständnis. Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern landen auf der Internetseite der Gemeinde Alfter. Für Eheschließungen auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter, die den Zeitraum vor dem 1. August 1969 betreffen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bonn, da diese die Register der vorher existierenden Kommunen auf dem heutigen Gebiet der Gemeinde Alfter übernommen hat. Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    internationale Eheurkunde, Heirat, Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde international, mehrsprachige Eheurkunde, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Personenstandsurkunde, Urkunde, Eheurkunde, Eheschließung Bescheinigung, Trauung, Hochzeit, Standesamt, Eheschließung, Ehebescheinigung, Trauung, Eheregister, Eheschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de