• Lindlar (Landkreis Oberbergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Eheurkunde Ausstellung

Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Beschreibung

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

Online-Dienst

Eheurkunden

ID: L100002_137199459

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Feuerschutz, Friedhofs- und Personenstandswesen

Adresse

Hausanschrift

Borromäusstraße 1

51789 Lindlar

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post:

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Eheschließungsdatum und -ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

Online-Beantragung:

Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 2 - 5 Tage

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Hinweise (Besonderheiten)

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Weitere Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

Version

Technisch geändert am 03.02.2025

Stichwörter

Standesamt, Ehebescheinigung, Personenstandsurkunde, Eheschließung Bescheinigung, Ausstellung einer Eheurkunde, Eheregister, Eheurkunde, Heirat, Heiratsurkunde, Urkunde nachbestellen, Eheurkunde, mehrsprachige Eheurkunde, Eheschließung, Hochzeit, Urkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Eheurkunde international, Trauung, internationale Eheurkunde, Trauung, Ehe, Eheschein

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de