Eheurkunde Ausstellung

    Ausstellen einer Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Sie können Ihre Ehe nur nach Terminvereinbarung anmelden. Für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten sinngemäß die unten gemachten Ausführungen. Zum Heiraten gehören immer zwei. Die Anmeldung zur Eheschließung sollte deshalb auch von beiden Verlobten persönlich beantragt werden. Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen? Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln. Die Beitrittserklärung ist das schriftliche Einverständnis des an der Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten. Sie muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich. Hochzeitstermine: Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden. Zusätzlich können Sie am 2. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr heiraten. Örtlichkeiten: Trauzimmer im Rathaus Trauzimmer im Alten Rathaus Trauzimmer in der Burg Wassenberg Was ist nach der Trauung zu beachten? Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reispasses bei dem Einwohnermeldeamt beantragen. Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugschein und in Ihrem Fahrzeugbrief beantragen. Bitte denken Sie auch daran Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank anzuzeigen. In der Regel reicht dafür die Eheurkunde.

    Online-Dienste

    Eheschließungen

    ID: L100002_123793083

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Personenstandsurkunden

    ID: L100002_123791128

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Wassenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen: wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist. Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus: wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung, nicht älter als 14 Tage). Die entfällt bei Wohnsitz in Wassenberg. Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes, nicht älter als 6 Monate) Gültigen Reisepass oder Personalausweis

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post:

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Eheschließungsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 - 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    internationale Eheurkunde, Heirat, Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunde international, mehrsprachige Eheurkunde, Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaftsurkunde, Personenstandsurkunde, Urkunde, Eheurkunde, Eheschließung Bescheinigung, Trauung, Hochzeit, Standesamt, Eheschließung, Ehebescheinigung, Trauung, Eheregister, Eheschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de