Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    In diesem Dokument wird beschrieben, was ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r tun muss, um im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können. Wird von einem deutschen Standesamt von jemandem mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, muss dieser sich an sein Heimatstandesamt im Ausland wenden.Wann wird ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis benötigt?Wenn ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen möchte, wird von dem ausländischen Standesbeamten in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis von dem/der deutschen Partner*in verlangt.Bedeutung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis ist die rechtliche Bestätigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis/Lebenspartnerschaftshindernis zwischen zwei Personen vorliegt und die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland durchgeführt werden kann. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird mehrsprachig (international) ausgestellt.Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland.Antragstellung:Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses kann persönlich oder schriftlich durch den*die Antragsteller*in beantragt werden. Eine dritte Person darf auch nicht mit einer Vollmacht die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Sind beide Beteiligte deutsche Staatsangehörige, ist der Antrag durch beide Personen zu stellen.Zur Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses ist durch das Standesamt die Ehefähigkeit beider Beteiligten zu prüfen. Zu diesem Zweck sind weitergehende Urkunden und Unterlagen beider Personen vorzulegen.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung.Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    ID: L100002_123925377

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Zuständigkeit

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • Die Staatsangehörigkeit
      • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses sind dieselben Urkunden und Unterlagen vorzulegen, die für eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland notwendig sind. Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird ausgestellt für: Deutsche StaatsangehörigeIn Deutschland anerkannte asylberechtigte PersonenIn Deutschland anerkannte heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtlinge.Für Antragsteller*innen muss die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit nach deutschem Recht erfüllt sein. Des Weiteren ist die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit des anderen (ausländischen) Beteiligten nach seinem Heimatrecht zu prüfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:Das Ehefähigkeitszeugnis/Lebenspartnerschaftszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe/Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten seit der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses/Lebenspartnerschaftszeugnisses geschlossen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    bis 31.12.2024 65,00 €: Prüfung der Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses65,00 €: Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (nur für die Länder Österreich, Luxemburg und Schweiz)6,00 €: Einsichtnahme in das Melderegister der MeldebehördeDaneben können im Einzelfall weitere Gebühren entstehen.ab 01.01.2025 66,00 €: Prüfung der Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses66,00 €: Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (nur für die Länder Österreich, Luxemburg und Schweiz)6,00 €: Einsichtnahme in das Melderegister der Meldebehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Ehe, Eheschließung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de