Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sowie Ausländer, die in Deutschland nach bürgerlichem Recht die Ehe schließen wollen. Mit dieser Urkunde wird bescheinigt, dass nach dem Recht des ausstellenden Staates keine gesetzlichen Hindernisse für die beabsichtigte Ehe vorliegen. Die Urkunde ist in allen in Europa verwendeten Amtssprachen gefasst und muss daher nicht übersetzt werden. Bei beabsichtiger Eheschließung im Ausland erhalten Deutsche die Urkunde im Standesamt ihres (letzten) deutschen Hauptwohnsitzes.

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    ID: L100002_121718025

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Zuständigkeit

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Ansprechpartner

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • Die Staatsangehörigkeit
      • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Hinweise für Niederkrüchten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Ausstellung eines Ehefertigkeitszeugnisses: 40,00€ Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Ehe, Eheschließung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de