Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

    In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

    Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

    Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

    Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen heiraten? Ist Ihre Entscheidung getroffen, so ist Ihr erster Schritt die Anmeldung der Eheschließung. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die freie Wahl. Wenn also einer von Ihnen den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Werl hat, kommen Sie zur Anmeldung zum Standesamt Werl. Haben Sie keinen Wohnsitz in Werl, möchten aber in Werl heiraten, erfolgt die Anmeldung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes (innerhalb Deutschlands). Die Unterlagen werden dann von dort dem Standesamt Werl zugesandt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland und möchten in Werl heiraten, dann kann die Anmeldung der Eheschließung direkt in Werl erfolgen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Ist einer von Ihnen verhindert zur Anmeldung der Eheschließung zu kommen, kann er oder sie dem/der Partner/in eine Vollmacht erteilen. Die Unterlagen, die für die Anmeldung benötigt werden, sind sehr individuell. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auskünfte können Sie per Mail oder telefonisch erhalten. Sie wollen in Werl heiraten? Das Standesamt bietet Eheschließungen an jedem Wochentag und an 2 Samstagen im Monat jeweils nach Vereinbarung an. Ihren Wunschtermin vereinbaren Sie bitte bei der Anmeldung der Eheschließung mit den Standesbeamtinnen/Standesbeamten. Trautermine an einem Samstag Eheschließungen werden vom Standesamt Werl im Rathaus, im Städt. Museum Am Rykenberg Wendelin-Leidinger-Haus, Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof", Landgut Hof Mawick und Wulfs Alte Mühle angeboten. Schauen Sie auch unter: Eheschließungen im besonderen Rahmen Sie möchten zu Ihrer Eheschließung eine ganz persönliche Ansprache? Sollen Ihre Gäste wissen ...... warum Sie gerade diesen Termin gewählt haben wann und wo Sie sich kennengelernt haben warum Sie diesen Mann, diese Frau gewählt haben wie Sie sich die gemeinsame Zukunft vorstellen was Ihnen in Ihrer Beziehung besonders wichtig ist und, und, und dann schreiben Sie dieses - oder anderes - auf und teilen es Ihrer Standesbeamtin bzw. Standesbeamten ca. eine Woche vor Ihrer Eheschließung mit. Die Standesbeamtin / der Standesbeamte werden es in ihrer Ansprache für Sie verwenden, und Sie können so eine ganz individuelle Eheschließung erleben. Sie wollen im Ausland heiraten? Dann sollten Sie sich im gewünschten Eheschließungsort oder bei den Konsulaten erkundigen, welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung brauchen. Das Standesamt kann Ihnen keine Hinweise auf die benötigten Unterlagen im Ausland geben. Wir werden für Sie nur tätig, wenn das Land in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis fordert. Hier prüfen wir genau wie beim Antrag zur Eheschließung evtl. Ehehindernisse nach deutschem Recht. Es ist also wieder sehr individuell. Bitte lassen Sie sich beraten, was Sie zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen. Nach der Eheschließung legen Sie bitte dem Bürgerbüro die Heiratsurkunde mit der Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) in internationaler Form oder mit deutscher Übersetzung vor, damit Sie dort als verheiratet eingetragen werden. Namensänderung? Infoblatt Namensänderung

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland für Fröndenberg/Ruhr, Stadt

    ID: L100002_121599012

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Infoblatt Namensänderung Vollmacht Eheschließung

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 50,- Euro Wenn einer oder beide Verlobten die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 70,- Euro Eheschließung in Werl bei Anmeldung Wohnsitzstandesamt 40,- Euro Eheurkunde 12,- Euro Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten montags bis mittwochs ab 12:30 Uhr donnerstags und freitags 12:30 - 13:30 Uhr 66,- Euro freitags ab 14.00 Uhr 106,- Euro samstags 146,- Euro Eheschließung in einem Trauraum außerhalb des Rathauses (Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof, Die Alte Kirche, Landgut Mawick und Il Mulino da Vito e Rosa) 100,- Euro Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heirat mit Ausländer, Heirat mit Ausländerin, Eheschließung, Ausländerin heiraten, Ausländer heiraten, Ehefähigkeit Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit Ausländerin, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de