Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

    In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

    Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

    Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

    Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    In diesem Dokument wird beschrieben, was ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r tun muss, um im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können. Wird von einem deutschen Standesamt von jemandem mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, muss dieser sich an sein Heimatstandesamt im Ausland wenden.Wann wird ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis benötigt?Wenn ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen möchte, wird von dem ausländischen Standesbeamten in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis von dem/der deutschen Partner*in verlangt.Bedeutung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis ist die rechtliche Bestätigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis/Lebenspartnerschaftshindernis zwischen zwei Personen vorliegt und die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland durchgeführt werden kann. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird mehrsprachig (international) ausgestellt.Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland.Antragstellung:Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses kann persönlich oder schriftlich durch den*die Antragsteller*in beantragt werden. Eine dritte Person darf auch nicht mit einer Vollmacht die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Sind beide Beteiligte deutsche Staatsangehörige, ist der Antrag durch beide Personen zu stellen.Zur Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses ist durch das Standesamt die Ehefähigkeit beider Beteiligten zu prüfen. Zu diesem Zweck sind weitergehende Urkunden und Unterlagen beider Personen vorzulegen.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung.Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.

    Online-Dienst

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    ID: L100002_123925375

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses sind dieselben Urkunden und Unterlagen vorzulegen, die für eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland notwendig sind. Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird ausgestellt für: Deutsche StaatsangehörigeIn Deutschland anerkannte asylberechtigte PersonenIn Deutschland anerkannte heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtlinge.Für Antragsteller*innen muss die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit nach deutschem Recht erfüllt sein. Des Weiteren ist die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit des anderen (ausländischen) Beteiligten nach seinem Heimatrecht zu prüfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:Das Ehefähigkeitszeugnis/Lebenspartnerschaftszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe/Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten seit der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses/Lebenspartnerschaftszeugnisses geschlossen werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    bis 31.12.2024 65,00 €: Prüfung der Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses65,00 €: Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (nur für die Länder Österreich, Luxemburg und Schweiz)6,00 €: Einsichtnahme in das Melderegister der MeldebehördeDaneben können im Einzelfall weitere Gebühren entstehen.ab 01.01.2025 66,00 €: Prüfung der Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses66,00 €: Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (nur für die Länder Österreich, Luxemburg und Schweiz)6,00 €: Einsichtnahme in das Melderegister der Meldebehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heirat mit Ausländer, Heirat mit Ausländerin, Eheschließung, Ausländerin heiraten, Ausländer heiraten, Ehefähigkeit Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit Ausländerin, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de