Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

    In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

    Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

    Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

    Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Hinweis: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten und das deutsche Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatstandesamt im Ausland. Nachstehend wird nur beschrieben, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten. In diesem Fall sollten Sie vorab bei der ausländischen Behörde klären, welche Unterlagen für die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung benötigt werden. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse gegen die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung vorliegen. Es gibt Länder, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung benötigt wird. In Deutschland werden der Familienstand, die Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt. Alternativ können Sie die Meldebescheinigung jedoch auch online über unser Serviceportal beantragen. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Zuständige Behörden: Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Wenn für die antragstellende Person noch nie ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Antragsberechtigt: Deutsche, die in Datteln wohnen oder gewohnt haben, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder anerkannte ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Ausland heiraten wollen. Fristen: Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten ab der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses geschlossen werden.
    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Hinweis: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten und das deutsche Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatstandesamt im Ausland. Nachstehend wird nur beschrieben, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten. In diesem Fall sollten Sie vorab bei der ausländischen Behörde klären, welche Unterlagen für die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung benötigt werden. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse gegen die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung vorliegen. Es gibt Länder, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung benötigt wird. In Deutschland werden der Familienstand, die Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt. Alternativ können Sie die Meldebescheinigung jedoch auch online über unser Serviceportal beantragen. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Zuständige Behörden: Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Wenn für die antragstellende Person noch nie ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Antragsberechtigt: Deutsche, die in Datteln wohnen oder gewohnt haben, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder anerkannte ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Ausland heiraten wollen. Fristen: Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten ab der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses geschlossen werden.

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    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch. Der Antrag muss postalisch, unterschrieben und mit allen Original-Unterlagen eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist in Einzelfällen erforderlich. Ausländische Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Hinweis: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner im Original
    Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch. Der Antrag muss postalisch, unterschrieben und mit allen Original-Unterlagen eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist in Einzelfällen erforderlich. Ausländische Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Hinweis: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner im Original

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen und das auswärtige Standesamt verlangt die Prüfung der Ehefähigkeit durch die Heimatbehörde.
    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen und das auswärtige Standesamt verlangt die Prüfung der Ehefähigkeit durch die Heimatbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht (beide Eheschließenden haben die deutsche Staatsangehörigkeit) 55,00 Euro Ehefähikgeitszeugnis ausländisches Recht (ein Eheschließender hat eine ausländische Staatsangehörigkeit) 80,00 Euro
    Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht (beide Eheschließenden haben die deutsche Staatsangehörigkeit) 55,00 Euro Ehefähikgeitszeugnis ausländisches Recht (ein Eheschließender hat eine ausländische Staatsangehörigkeit) 80,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heirat mit Ausländer, Heirat mit Ausländerin, Eheschließung, Ausländerin heiraten, Ausländer heiraten, Ehefähigkeit Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit Ausländerin, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de