Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Sie haben eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten. Dafür benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.

    In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

    Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

    Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

    Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 150 Paare im Standesamt Lüdinghausen das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen das Standesamt vor. Wir erläutern Ihnen auch gerne die Möglichkeiten der Namensführung und wie Sie vorzugehen haben, sollten Sie leider nicht in Lüdinghausen, sondern im Ausland heiraten wollen. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen. Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung , zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin! Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn: beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, beide Verlobte volljährig und kinderlos sind, keine/r der Verlobten bereits verheiratet war, beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Lüdinghausen haben und Sie in Lüdinghausen geboren wurden. Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 1 Jahr): 1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Lüdinghausen ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein. 2. Wenn Sie nicht in Lüdinghausen geboren sind eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. 3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorlegen. Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Lüdinghausen aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden. In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen: - eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren- eine/r der Verlobten ist selbst minderjährig- eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind- die Verlobten haben gemeinsame Kinder- eine/r der Verlobten ist adoptiert- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten Ausländer ist? Ein Ausländer muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das er von seiner Heimatbehörde bekommt. Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des Ausländers keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, oder die Beschaffung eines solchen Zeugnisses ist nicht möglich (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden, der an das Oberlandesgericht weitergeleitet wird. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Coesfeld: Hamm) kann nach Prüfung Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen. Weitere Hinweise: Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Hinweis für Verlobte unter 18 Jahren: Grundsätzlich kann eine Ehe nach deutschem Recht nur eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Das zuständige Familiengericht kann auf Antrag Befreiung erteilen, wenn der oder die Antragsteller/in das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist (sogenannte Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht). Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch einen Termin! Montag bis Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Montag und Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Trautermine sind zu den Öffnungszeiten und darüber hinaus am ersten und dritten Freitagnachmittag von 13.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr, am ersten Samstag von 10.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr und am letzten Samstag von 10.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr möglich.

    Online-Dienst

    Heiraten

    ID: L100002_123389033

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Personenstandswesen / Standesamt

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Fax: 02591 926-439

    Telefon Festnetz: 02591 926-431

    E-Mail: standesamt@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass des Heimatstaats
    • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bei der in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten
    • der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Fristen

    Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Heirat mit Ausländer, Heirat mit Ausländerin, Eheschließung, Ausländerin heiraten, Ausländer heiraten, Ehefähigkeit Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit Ausländerin, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de