Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat. Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden. Sie ist mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig vertreten. Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, ob Sie einen Ehenamen tragen wollen. Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich. Wenn Sie bei uns heiraten möchten, können Sie sich einen Wunschtermin für Ihre Trauung an unseren 5 Trauorten reservieren. Hierbei klicken Sie einfach oben rechts auf bei Dienste auf Traukalender.

    Online-Dienst

    Eheschließung

    ID: L100002_123605047

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann. Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten. Wir bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05242 9040-91

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen: Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument falls einer von Ihnen nicht in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine erweiterte Meldebescheinigung beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen In folgenden Fällen setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung: Sie sind geschieden oder verwitwet Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren Sie haben gemeinsame Kinder Sie sind adoptiert Sie sind im Ausland geschieden worden

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es muss folgende Voraussetzung vorliegen: Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsgesetz (PStG) Personenstandsverordnung (PStV) Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab: Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an. Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen. Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis. Sie werden befragt, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen. Die Eheschließung wird durchgeführt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an. Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift. Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wieviel Platz für Gäste bieten Ihnen unsere Trauräume? das Refektorium im ehemaligen Franziskanerkloster bietet Ihnen Platz für 40 Gäste der Domhof bietet Ihnen Platz für 28 Gäste die Orangerie bietet Ihnen Platz für 80 Gäste im historischen Rathaus in Wiedenbrück bietet Ihnen die Gute Stube Platz für 50 Gäste und der kleine Trauraum für 14 Gäste das Küsterhaus in St. Vit bietet Ihnen Platz für 35 Gäste

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English