Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland. Es wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes in Deutschland für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt.

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    ID: L100002_122694128

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Standesamt Abteilung Eheschließungen und Namensänderungen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich StandesamtAbteilung Eheschließungen und Namensänderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6115

    E-Mail: standesamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Es werden auch Unterlagen von Ihrer/Ihrem Verlobten benötigt. Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses beschaffen müssen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache. In diesem Termin kann Ihnen dann ein Auskunftszettel erstellt werden. Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente. ledig: gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei Übersendung der Unterlagen) aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch (nicht Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geboren sind erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine bzw. einer von Ihnen nicht in Bielefeld gemeldet ist - erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage) gegebenenfalls Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben: zusätzlich zu den unter "ledig" genannten Urkunden: Eheurkunde der Vorehe/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister - erhältlich bei Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geheiratet haben

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mindestens einer der Verlobten muss in Bielefeld mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder der letzte Wohnsitz in Deutschland war in Bielefeld Bestand niemals ein Wohnsitz in Bielefeld oder einer anderen Stadt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Der Antrag kann dann bei jedem Standesamt in Deutschland gestellt werden. Eine Beteiligte bzw. ein Beteiligter der geplanten Eheschließung muss deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger oder heimatlose Ausländerin bzw. heimatloser Ausländer oder Asylberechtigte bzw. Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling oder Staatenlose bzw. Staatenloser sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung im Standesamt ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Vorlage aller Unterlagen kann das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English