Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Hinweis: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten und das deutsche Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatstandesamt im Ausland. Nachstehend wird nur beschrieben, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten. In diesem Fall sollten Sie vorab bei der ausländischen Behörde klären, welche Unterlagen für die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung benötigt werden. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse gegen die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung vorliegen. Es gibt Länder, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung benötigt wird. In Deutschland werden der Familienstand, die Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt. Alternativ können Sie die Meldebescheinigung jedoch auch online über unser Serviceportal beantragen. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Zuständige Behörden: Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Wenn für die antragstellende Person noch nie ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Antragsberechtigt: Deutsche, die in Datteln wohnen oder gewohnt haben, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder anerkannte ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Ausland heiraten wollen. Fristen: Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten ab der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses geschlossen werden.
    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Hinweis: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten und das deutsche Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, wenden Sie sich bitte an ihr Heimatstandesamt im Ausland. Nachstehend wird nur beschrieben, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten. In diesem Fall sollten Sie vorab bei der ausländischen Behörde klären, welche Unterlagen für die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung benötigt werden. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse gegen die Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung vorliegen. Es gibt Länder, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung benötigt wird. In Deutschland werden der Familienstand, die Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch die erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt. Alternativ können Sie die Meldebescheinigung jedoch auch online über unser Serviceportal beantragen. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Zuständige Behörden: Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Wenn für die antragstellende Person noch nie ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Antragsberechtigt: Deutsche, die in Datteln wohnen oder gewohnt haben, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder anerkannte ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Ausland heiraten wollen. Fristen: Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten ab der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses geschlossen werden.

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    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Anmeldung zur Eheschließung, Trauungen - Räume 1.13 und 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa, Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Geburtenanmeldung - Räume 1.01, 1.02, 1.03 Nicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Cornelia Meurer, Tel. 02363/107-232Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428Beurkundung von Sterbefällen - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Namensänderung - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Öffnungszeiten Zum Kontaktformular

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch. Der Antrag muss postalisch, unterschrieben und mit allen Original-Unterlagen eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist in Einzelfällen erforderlich. Ausländische Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Hinweis: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner im Original
    Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch. Der Antrag muss postalisch, unterschrieben und mit allen Original-Unterlagen eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist in Einzelfällen erforderlich. Ausländische Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Hinweis: Wir benötigen die Unterlagen für beide Partner im Original

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen und das auswärtige Standesamt verlangt die Prüfung der Ehefähigkeit durch die Heimatbehörde.
    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen und das auswärtige Standesamt verlangt die Prüfung der Ehefähigkeit durch die Heimatbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht (beide Eheschließenden haben die deutsche Staatsangehörigkeit) 55,00 Euro Ehefähikgeitszeugnis ausländisches Recht (ein Eheschließender hat eine ausländische Staatsangehörigkeit) 80,00 Euro
    Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht (beide Eheschließenden haben die deutsche Staatsangehörigkeit) 55,00 Euro Ehefähikgeitszeugnis ausländisches Recht (ein Eheschließender hat eine ausländische Staatsangehörigkeit) 80,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English