Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Partner. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich zunächst beim Standesamt oder beim Konsulat des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung / erweiterten Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes aus. Nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen können mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Diese haben den Vorteil, dass neben der deutschen auch andere Sprachen, wie z.B. die englische, französische, spanische und türkische Sprache aufgeführt sind und Sie so die Kosten für eine Übersetzung sparen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Voraussetzungen Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie und/oder Ihr/e Partner/in hat/haben oder hatten Ihren letzten Wohnsitz in Baesweiler. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Benötigte Unterlagen & Antragstellung Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Unterlagen sind als Original und nicht als Kopie einzureichen. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden. Für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland geboren wurden: Grundsätzlich gilt, dass jeder der Ehepartner einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat. Sollten Sie das Ehefähigkeitszeugnis vom Ausland aus beantragen, genügt eine beglaubigte Passkopie. Darüber hinaus benötigen Sie: Sollten Sie noch nie verheiratet gewesen sein / noch keine eingetragenen Lebenspartnerschaft begründet haben / ledig sein: eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde) des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat, eine aktuelle (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) Aufenthaltsbescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes des Bürgerbüros Ihres Hauptwohnsitzes, Sollten Sie schon einmal oder mehrmals in Deutschland verheiratet gewesen sein: eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde) des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat, eine aktuelle (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) Aufenthaltsbescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes des Bürgerbüros Ihres Hauptwohnsitzes, eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes. Sollten Sie bereits in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde: eine neu (vor nicht mehr als sechs Monaten) ausgestellte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde) des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat, eine aktuelle (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) Aufenthaltsbescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes des Bürgerbüros Ihres Hauptwohnsitzes, eine beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. In folgenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall das Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen: ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren, ein Partner hat im Ausland geheiratet, ein Partner ist im Ausland geschieden worden. Das Standesamt muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden. Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist nach vorheriger Terminabsprache erforderlich. Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen. Sollten Sie sich im Ausland aufhalten, kann die Antragstellung auch schriftlich oder über die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat erfolgen. Gebühren wenn deutsches Recht zu beachten ist 40,00 € wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 € Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Eidesstattliche Versicherungen oder Aufenthaltsbescheinigungen anfallen.

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis

    ID: L100002_122653907

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-177

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English