Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Urkunden und Bescheinigungen für eine Eheschließung im Ausland benötigt werden, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates. Informationen darüber erhalten Sie bei Botschaften und Konsulaten. In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland gefordert. Dies kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden. In diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer Eheschließung keine Ehehinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen. Unter Umständen sind umfangreiche Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beizubringen. Es empfiehlt es sich, dieses rechtzeitig vor dem Trauungstermin im Ausland zu beantragen. Die Gültigkeit eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis beträgt sechs Monate.

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    ID: L100002_128232180

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise für Kleve: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebühr für das Ehefähigkeitszeugnis: 40,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English