Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Ehefähigkeitszeugnis dient zur Eheschließung im Ausland und beinhaltet die Personenstandsdaten beider Verlobten. Da dieses Zeugnis dem ausländischen Trauorgan als Nachweis dient, dass für die geplante Ehe der genannten Personen aus deutscher Sicht keine Ehehindernisse bestehen, ist die Ehefähigkeit beider Verlobten unter Berücksichtigung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht entsprechend vor der Erteilung des Zeugnisses zu prüfen. Beispiel: Ein deutscher Mann beantragt das Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in Italien mit einer russischen Frau. Dann wird die Ehefähigkeit für beide Partner dahingehend geprüft, ob aus deutscher Sicht in der Person eines Verlobten möglicherweise ein Ehehindernis besteht. Ein solches könnte z. B. dann vorliegen, wenn die Scheidung der Vorehe der russischen Frau durch ein ausländisches Gericht ausgesprochen, aber noch nicht für den deutschen Rechtsbereich wirksam anerkannt wurde. In einem solchen Fall gilt die russische Frau unter Anwendung deutschen Rechts noch als verheiratet und dürfte mit dem deutschen Verlobten folglich keine Ehe schließen. Die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses an den deutschen Verlobten wäre in diesem Fall erst nach der Anerkennung der ausländischen Entscheidung in Ehesachen möglich. Zur Antragstellung sind in der Regel sämtliche Dokumente vorzulegen, die das deutsche Standesamt auch im Falle der Eheschließung im Inland zwecks Prüfung der jeweiligen Ehevoraussetzungen gefordert hätte. Welche Urkunden bzw. Bescheinigungen das sind, ist individuell sehr unterschiedlich und im Einzelfall immer beim zuständigen Standesamt vor der Antragstellung zu erfragen. Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Die Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit eines Standesamtes gelten entsprechend für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zur Eheschließung im Ausland bedarf. Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird. Das Dokument wird auf einem mehrsprachigen Formblatt mit den jeweiligen Personenstandsdaten beider Verlobten (Namen, Geburtsdaten, Familienstand usw.) erstellt und verliert nach Ablauf von 6 Monaten seine Gültigkeit. Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    ID: L100002_125738514

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die antragstellende Person ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder staatenlos oder heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und im Zuständigkeitsbereich des Antrag entgegennehmenden Standesamtes wohnhaft oder zuletzt wohnhaft gewesen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Einreichung der erforderlichen Dokumente erfolgt in der Regel in einem verschlossenen, an das Standesamt adressierten Umschlag über die Infotheke. Der Antrag wird entsprechend aufgenommen, und Sie erhalten einen Termin zur Unterschrift. Sobald das Nichtvorliegen von Ehehindernissen abschließend geprüft werden konnte, wird das Ehefähigkeitszeugnis erstellt und kann nach Terminabsprache abgeholt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beachten Sie bitte, dass es aufgrund der Prüfung der Ehefähigkeit auch zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung 6 Monate gültig. Bei der Planung des Wunschtermines für die Eheschließung im Ausland müssen diese Umstände mit einkalkuliert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ehefähigkeitszeugnis: 40,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English