Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sie möchten ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. 
    Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn das Zeugnis zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend. Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen?Sie möchten im Ausland heiraten und haben viele Fragen rund um den "schönsten Tag Ihres Lebens"?Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: Die Auswahl des Partners! Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein.Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland heiraten möchte, wird manchmal ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses Dokument bescheinigt, dass die beiden Verlobten einander nach deutschem Recht heiraten können, weshalb für die Ausstellung Urkunden beider Partner notwendig sind.Sind beide Verlobte deutsch, genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.Ehefähigkeitszeugnisse werden mehrsprachig ausgestellt und enthalten neben der deutschen Sprache auch die meisten europäischen Sprachen, wie z. B. englisch, französisch oder spanisch.Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, klären Sie bitte mit dem zuständigen Standesamt im Ausland. Anfrage zu den erforderlichen Unterlagen

    Online-Dienst

    Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung

    ID: L100002_121995501

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.

    Hat die eheschließende Person sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Beschreibung

    Weitere InformationenKartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.Anfrage zu den erforderlichen Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    • Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
       

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragung des EhefähigkeitszeugnissesDas Ehefähigkeitszeugnis können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Wohnen Sie im Ausland, stellt das Standesamt, Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, bei welchem der Wohnsitzstandesämter Sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Eheschließung erfolgen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht heiraten, muss ein neues Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden. Prüfung der Ehefähigkeit durch das WohnsitzstandesamtEin Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn beide Eheschließenden ehefähig sind. Diese Ehefähigkeit prüft das Wohnsitzstandesamt anhand Ihrer Angaben im Antrag und der erforderlichen Unterlagen. Dabei sind Ihre persönlichen Umstände zu berücksichtigen und rechtliche Bewertungen erforderlich.Liegt kein Ehehindernis vor, erhalten Sie das Ehefähigkeitszeugnis. Nach der Eheschließung im AuslandNach der Eheschließung im Ausland kann in Deutschland zusätzlich ein deutsches Eheregister angelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 49 Personenstandsgesetz (PStG).

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate (Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.)

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres und Sport Bremen, Referat 23 - Personenstandsrecht am 22.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English