Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der gemeinsame LebenswegSie wollen Hand in Hand und ganz offiziell Ihren gemeinsamen Lebensweg beschreiten.Der erste "amtliche Schritt" auf den Weg in die Ehe ist die persönliche Anmeldung beim Standesamt. Um Ihnen die Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie zur Eheanmeldung einen Termin.Hier erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Fragen, die mit der Anmeldung und Trauung zusammenhängen.Wo wird die Eheschließung angemeldet?Die Eheschließung kann in der Stadt angemeldet werden, wo einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung hat.Wenn Sie beide nicht in Werne wohnen und trotzdem gerne hier heiraten möchten, ist dies auch kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Werne heiraten möchten. Das Standesamt schickt uns dann, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, diese zu. Um Ihre Ehe bei dem Standesamt Werne anzumelden, beachten Sie bitte folgendes: Bitte reichen Sie zunächst die schriftliche Anmeldung der Eheschließung mit sämtlichen benötigten Unterlagen ein (s. PDF). Sobald die Anmeldung der Eheschließung Seitens des Standesamtes bearbeitet ist, wird ein persönlicher Termin mit den Verlobten vereinbart. Hierzu müssen grundsätzlich beide Verlobte erscheinen.Das ist auch zweckmäßig, damit beide durch den Standesbeamten von den verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung unterrichtet werden und ggfls. beide gemeinsam das Stammbuch der Familie aussuchen. Ist aber einer von beiden verhindert (z. B. aus beruflichen Gründen), kann der andere Verlobte allein zur Anmeldung kommen. Er/Sie benötigt dafür aber eine Vollmacht des verhinderten Verlobten.Was muss beachtet werden, wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt?Bei ausländischen Mitbürgern müssen vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte der Heimatländer beachtet werden, da sonst die Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft im Heimatland möglicherweise nicht anerkannt wird.Mit bestimmten Ländern wurden verschiedene Abkommen geschlossen. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Urkunden eine Apostille benötigen oder ob eine Legalisation notwendig ist. Einzelne Länder stellen auch Ehefähigkeitszeugnisse oder andere Familienstandsbescheinigungen aus.Da bei Auslandsbeteiligung eine Vielzahl von Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass die entsprechenden Auskünfte nicht telefonisch, sondern nur nach persönlicher Vorsprache im Standesamt erteilt werden können.Die Bearbeitung und die Beschaffung der erforderlichen Urkunden kann sehr zeitintensiv sein. Sprechen Sie daher rechtzeitig bei uns vor. Die Trauzimmer Die Stadt Werne bietet Ihnen eine Vielzahl von Orten, wo es Ihnen möglich gemacht wird, zu heiraten. Damit Sie den für Sie passenden Trauort finden, stellen wir Ihnen hier unsere Trauzimmer vor: Trauzimmer im Stadthaus Rats- und Bürgersaal im Alten Rathaus Westfälische Stube des Karl-Pollernder-Museums Kaminzimmer der Panhoff-Stiftung Allgemeine HinweiseWir möchten dazu beitragen, dass Ihr Eheschließungstag zu einem der Schönsten in Ihrem Leben wird. Sollten Sie also spezielle Ideen bezüglich Ihrer Traurede, ein besonderes Lied für die Trauung oder sonstige Wünsche haben, sind wir bemüht diese für Sie umzusetzen.Fotografieren während der Trauung ist grundsätzlich in Werne erlaubt.Sie haben die Möglichkeit maximal zwei Sonderparkgenehmigungen für den Tag der Trauung zu erhalten. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie uns an.Die Stadt Werne bittet um Ihr Verständnis, dass kein Reis, Blüten, Konfetti, Papierschnipsel u.ä. im bzw. vor den Gebäuden / Trauzimmern gestreut werden darf.Aufgrund der Beibehaltung eines feierlichen Rahmens während der Trauzeremonie, denken Sie daran, Ihr Handy auszuschalten.

    Online-Dienst

    Anmeldung Eheschließung

    ID: L100002_123821486

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Kaum ein anderes Amt der Stadtverwaltung begleitet Menschen über ihr gesamtes Leben - mit ihrem Personenstand - wie das Standesamt. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird jeder Vorgang beim Standesamt beurkundet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    Fax: 02389 71-734

    E-Mail: standesamt@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird durch den Standesbeamten geprüft, ob sogenannte "Ehehindernisse" Ihrer beabsichtigten Heirat entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen mitbringen. Die Frage nach den Unterlagen lässt sich leider nicht abschließend beantworten, da jeder Fall verschieden ist und für sich betrachtet werden muss.Daher ist es ratsam, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind.Alle Urkunden müssen im Original vorliegen.In der Regel sind bei ledigen, deutschen, volljährigen Partnern, die keine Kinder haben, folgende Unterlagen ausreichend:- Personalausweis oder Reisepass von beiden Partnern.- Jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für Ihren Geburtsort zuständig ist.- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geheiratet haben.- Wurde die vorherige Ehe im Ausland geschlossen und dort geschieden, fragen Sie beim Standesamt nach, welche Urkunden benötigt werden. Ausländische Scheidungsurteile bedürfen in der Regel in Deutschland einer förmlichen Anerkennung, oftmals durch das Gericht.- Haben Sie gemeinsame Kinder, so sind auch die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen, wenn diese nicht in Werne geboren sind. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Standesamt.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de