Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    "Ja, ich will." Bevor Sie dieses Versprechen eingehen, müssen Sie persönlich die Ehe bei Ihrem Standesamt anmelden. Dafür benötigen wir individuelle Unterlagen von Ihnen. Ihre Daten können Sie uns gern vorab online zur Verfügung stellen: Zur Online-Voranmeldung der EheschließungDie Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate (stichtagsgenau) vor dem geplanten Termin erfolgen und ist sechs Monate gültig. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, setzen Sie sich bitte über die unten genannten Kontaktdaten mit uns in Verbindung. Nur in Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (detaillierte Bevollmächtigung) die Eheschließung auch allein anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.Wenn nach erfolgter Prüfung durch das Standesamt Ehehindernisse nicht bekannt geworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesamt ab. Bitte beachten Sie, dass Sie sich jedoch längstens sechs Monate Zeit lassen können, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.Sie können sich für eines unserer Trauzimmer in der Innenstadt oder den Bezirksverwaltungsstellen entscheiden - oder Sie entscheiden sich für einen unserer Ambientetrauorte, für deren Nutzung jedoch weitere standesamtliche Gebühren und zusätzliche Kosten durch den Ambientebetreibenden entstehen.Stammbuch der FamilieSo individuell wie sich Ihre Hochzeit bzw. Lebenspartnerschaft gestaltet, sollte auch das Stammbuch sein, in dem Sie die Urkunde "Ihres" Tages aufbewahren. Via Internet bzw. im Buchhandel stehen Ihnen mittlerweile eine Auswahl und Vielfältigkeit an Stammbüchern zum Kauf zur Verfügung, die das Standesamt nicht mehr bieten kann. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, keine Stammbücher mehr zu verkaufen und Ihnen die persönliche Auswahl des Stammbuches selbst zu überlassen.Bitte denken Sie beim Kauf daran, dass das Format aller Urkunden heute DIN A 4 ist. Stammbücher auch in diesem Format erhalten Sie überall. Am Tag Ihrer Eheschließung bringen Sie dann bitte das von Ihnen ausgewählte Stammbuch mit.Jedoch sind Sie nicht verpflichtet, ein Stammbuch zu besitzen. Die Anschaffung des Buches bleibt Ihnen natürlich selbst überlassen.Die Übergabe des Stammbuches der Familie durch das Standesamt anlässlich der Trauzeremonie wird seit Jahrzehnten als schöne Tradition angesehen und auf Wunsch des Brautpaares im Rahmen der Durchführung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung übergeben.Über die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Urkunden hinaus (in der Regel die Eheurkunde) können später auch die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder dort aufbewahrt werden.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne über das unter der nachfolgenden Rubrik "Online-Services und Formulare" bereitgestellte Kontaktformular zur Verfügung. Bitte geben Sie im Formular auch Ihre E-Mail und Telefonnummer an.Online Dienst ''Voranmeldung der Eheschließung''Mit Hilfe dieses Dienstes können Sie vorab ihre Daten an das zuständige Standesamt übermitteln. Damit wird die Bearbeitungszeit im Standesamt verkürzt und der administrative Aufwand gemindert. Die Durchführung der Anmeldung der Eheschließung wird hierdurch nicht ersetzt. Es ist weiterhin notwendig, alle entsprechenden Unterlagen im Original vorzulegen.Die notwendigen Daten werden in Pflichtfeldern abgefragt und anschließend an das Standesamt übermittelt. Diese personenbezogenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass die Daten während der Übertragung gelesen oder geändert werden können.Nach Sichtung und Prüfung der vorliegenden Informationen und Unterlagen nimmt das Standesamt Kontakt zu Ihnen auf, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen.

    Online-Dienst

    Heirat anmelden

    ID: L100002_123925337

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Ehe kann nur geschlossen werden wenn Sie ehemündig und-geschäftsfähig sind.Daneben dürfen Sie nicht in gerader Linie verwandt seinund nicht in einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft stehen.Vollbürtige und halbbürtige Geschwister und Adoptivgeschwister dürfen ebefalls keine Ehe miteinander eingehen. Sollte eine oder mehrere Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann grundsätzlich eine Eheschließung nicht angemeldet werden. Für weiterer Fragen steht Ihnen das Standesamt gern zur Verfügung.Wenn Sie die Online-Voranmeldung der Eheschließung nicht nutzen möchten, beantworten Sie dem Standesamt bitte folgende Fragen per Mail: Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie? (Gern können Sie uns als Nachweis auch Fotos Ihrer Personalausweise oder Reisepässe/Nationalpässe (keine Aufenthaltstitel) zusenden.Wann und wo sind Sie beide geboren? Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie adoptiert wurden.Wo sind Sie beide melderechtlich erfasst?Haben Sie gemeinsame Kinder?War eine*r von Ihnen beiden bereits verheiratet? Wenn ja, wie oft?Wann und wo haben Sie geheiratet?Wann, wie und wo wurden die Vorehen aufgelöst?Welche Staatsangehörigkeit/en hatten Sie und Ihr*e ehemalige*r Ehegatt*in zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. Scheidung?Wenn die Vorehe/n im Ausland geschlossen wurde/n; wurde evtl. in einem deutschen Standesamt eine Nachbeurkundung durchgeführt oder ein Familienbuch auf Antrag angelegt?Sind evtl. Namensänderungen durchgeführt worden?Was ist Ihr Wunschdatum? (unverbindliche Angabe)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Sie können daher erst stichtagsgenau sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin die Eheschließung anmelden. Die Festlegung des Termins ist erst möglich, wenn alle notwendigen Unterlagen komplett vorliegen. Der Antrag ist von Ihnen gemeinsam zu stellen und unterschreiben.Eine Vorabreservierung des Termins ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sie haben also längstens sechs Monate Zeit zu heiraten. Kommt eine Eheschließung nicht in in dieser Frist zustande, verfällt die Anmeldung und die Trauung muss erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    bis 31.12.2024 65,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht79,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug107,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister103,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten153,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort243,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem AmbientetrauortEvtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.ab 01.01.2025 66,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht80,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug109,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister105,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten155,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort248,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem AmbientetrauortEvtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit?: Bei der deutschen Staatsangehörigkeit: Personalausweis oder ReisepassStaatsangehörigkeitsausweisRegistrierschein und VertriebenenausweisDer Nachweis ist nur dann notwendig, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Geburt eine andere Staatsangehörigkeit besessen haben. Genaue Informationen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Standesamt. Was ist ein gültiger Nachweis der Abstammung/Geburt?: Bei Geburt im Inland: Ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (den erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem ihre Geburt beurkundet wurde)Bei Personenstandsurkunden der ehemaligen deutschen Ostgebiete fordern Sie die Urkunde bitte beim Standesamt I Berlin, Rückerstr. 9 , 10119 Berlin an.Bei Geburt im Ausland Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister: mit Apostille odermit Vorbeglaubigungen und Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung oderInhaltliche Prüfung.Wird durch das Standesamt veranlasst. Wo erhalte ich eine Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden?: Für Verlobte, die ihren Wohnsitz in Dortmund haben, stellt der Standesbeamte die Aufenthaltsbescheinigungen selbst aus. Bei Wohnsitzen außerhalb Dortmunds müssen Sie die Bescheinigungen VOR der Anmeldung Ihrer Eheschließung beim jeweiligen Einwohnermeldeamt selbst besorgen (Gültigkeitsdauer: 8 Tage). Welche Nachweise muss ein/e Verlobte/r erbringen, die/der bereits ein- oder mehrmals verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat?: Sollte einer von Ihnen bereits ein- oder mehrmals verheiratet gewesen sein oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, empfiehlt sich immer eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt. Wir werden versuchen, Ihnen den Weg so leicht wie möglich zu gestalten.In jedem Fall ist der Nachweis zu führen über die letzte geschlossene Vorehe und deren Auflösung und zwar durch: eine Eheurkunde mit dem Auflösungsvermerk oder beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Ihr zuständiges Standesamt wird Ihnen hierzu entsprechende Informationen geben.eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Lebensparterschaftsregister oder Lebenspartnerschaftsurkunde und dem Nachweis der Auflösung ( Aufhebung) Sollten weitere Vorehen/Lebenspartnerschaftsbegründungen mit Auslandsbeteiligung oder im Ausland geschlossen oder aufgelöst sein, sind auch hierzu die entsprechenden Nachweise zu führen. Bitte kontaktieren Sie hierzu in jedem Fall Ihr zuständiges Standesamt. Ob und welche weiteren Unterlagen (Sterbeurkunden, Scheidungsurteile etc.) notwendig sind, kann Ihnen jeder Standesbeamte in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch mitteilen. Gelten Besonderheiten, wenn ein Verlobter/eine Verlobte oder beide die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt(en)?: Wenn ein Verlobter/ eine Verlobte oder beide die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt(en), so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Der Standesbeamte muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht des(r) Verlobten berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht abschließend auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.Jeder ausländische Staatsangehörige, der in Deutschland heiraten möchte, muss ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses wird allerdings nur von wenigen ausländischen Staaten erstellt. Die Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, werden in der Regel eine Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung ausstellen. In solchen Fällen wird der für den Standesamtsbezirk zuständige Oberlandesgerichtspräsident gebeten, eine Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses zu erteilen. Hierzu sind weitere Unterlagen und Urkunden erforderlich, die sich in den Anforderungen der einzelnen Staaten erheblich unterscheiden. In einigen Fällen ist ein Heimataufgebot zu veranlassen oder ein Ehrerbietungsakt der Eltern beizubringen. In vielen Staaten muß eine in Deutschland durchgeführte Scheidung anerkannt werden.Neben dieser kleinen Zusammenfassung liegt müssen zahlreiche in den Gesetzen des Heimatlandes begründete Voraussetzungen geprüft und ergänzend erfüllt werden. Zu dem einzelnen ausländischen Eheschließungsrecht steht dem Standesamt entsprechende umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsberührung jeweils ein Beratungsgespräch erforderlich ist. Suchen Sie hierzu bitte immer das für Ihre gemeldete Wohnung zuständige Standesamt auf. Dort hilft man Ihnen gern. Bei mehreren Wohnungen melden Sie sich bitte bei dem Standesamt, bei dem auch die Eheschließung stattfinden soll.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de