Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Heiraten in Spenge Besprechungs-/Trauzimmer im Rathaus Torhaus der Werburg (Gebühr 80,00 €) Trauungen im Torhaus der Werburg-historisch und romantisch- Das Torhaus der Werburg liegt am Rande des Ortskernes in einer Talmulde des Mühlenbaches. Der See ist der Rest des Burggrabens, der das gesamte Werburg Ensemble früher umgab. Seit dem Frühjahr 1992 werden im ehemaligen Kaminzimmer im Torhaus Trauungen vorgenommen. Unser Trauzimmer im Torhaus ist über eine Treppe zu erreichen und bietet 21 Sitzplätze für Gäste. Hier kommen Sie zu einem Bild des Trauzimmers! Könnte es ein schöneres Ambiente geben? Der gepflegte Bauerngarten lädt nach der Trauung zum Verweilen ein. Oftmals stehen die Hochzeitsgäste auch unter der alten Linde am See und stoßen auf das Wohl des Brautpaares an. Allgemeine Hinweise für die Anmeldung Wenn Sie eine Trauung in Spenge anmelden möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Gespräch mit unseren Standesbeamten*innen. Am besten ist es, wenn Sie mit Ihrem Parnter bzw. Ihrer Partnerin zusammen an dem Termin teilnehmen. Sie sollten die Ehe frühzeitig, jedoch frühstens 6 Monate vor Eheschließung anmelden. Die Anmeldung kann bei zu großen Zeiträumen ihre Gültigkeit verlieren. Sie müssen die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn der Wunsch besteht, außerhalb des Wohnsitzes zu heiraten, wird die Anmeldung zum jeweiligen Standesamt weitergereicht. Der Eheschließungstermin wird in dem Termin zur Anmeldung festgelegt. Alle Informationen finden Sie zusätzlich unter Downloads im Dokument "Merkblatt zur Eheschließung".

    Online-Dienst

    Eheschließung - Anmeldung

    ID: L100002_123704638

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel reichen folgende Unterlagen(Sie müssen volljährig und Deutsche*r im Sinnde des Grundgesetztes ohne Auslandsbezug sein) Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes Eine Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung. erhältlich beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder erhältlich beim Geburtsstandesamt (beide Elternteile müssen eingetragen sein) wenn nicht beide Elternteile eingetragen sind, bringen Sie bitte eine Vaterschaftsanerkennung mit bei gemeinsamer Sorge benötigen wir eine Sorgeerklärung Gültiger Reisepass oder Personalausweis Bargeld oder EC-Karte für die Verwaltungsgebühr Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, in Form einer beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweiseFamilienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile. In besondern Fällen und Fällen mit ausländischer Beteiligung sollten Sie einen persönlichen Termin im Standesamt vereinbaren. Genauere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unter Downloads im Dokument "Merkblatt Unterlagen für die Eheschließung"

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliche Beratung In folgenden Fällen empfehlen wir eine persönliche Beratung Eine/r der Eheschließenden war schon ein- oder mehrmals verheiratet und/oder lebte in eingetragener(n) (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft(en). Eine/r der Eheschließenden hat minderjährige Kinder. Eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit. Eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren. Eine/r der Eheschließenden ist Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling usw.. Eine/r der Eheschließenden ist Vertriebener oder Spätaussiedler. Eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden. Nottrauungen Wenden Sie sich bitte umgehend an uns, wenn bei schwerer Erkrankung eines Eheschließenden eine Nottrauung notwendig wird.Selbstverständlich helfen wir auch gerne, falls eine Schwangerschaft schon sehr weit fortgeschritten sein sollte und Sie noch vorder Entbindung heiraten möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de