Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Reservierung des Trautermins Wir trauen zu diesen Zeiten: Im Haus Dahlkötter (Trauzimmer/Standesamt): mittwochs und freitags um 10:00 Uhr und 10:45 Uhr sowie Im Dammhaus: mittwochs und freitags um 11:45 Uhr Weiterhin trauen wir an ausgewählten Samstagen (April bis Oktober) Im Haus Dahlkötter (Trauzimmer/Standesamt): 10:00 Uhr und 10:45 Uhr sowie Im Dammhaus: um 12:00 Uhr Bei einer Trauung im Dammhaus gibt es die Möglichkeiten einen so genannten Sektempfang dazu zu buchen. Dies bedeutet, dass Ihnen im Anschluss Ihrer Trauung das Dammhaus für einen selbst zu organisierenden Sektempfang weiterhin zur Verfügung steht. Ihnen kann ein Tag vor Ihrer Eheschließung ein Schlüssel für das Dammhaus ausgehändigt werden um den Sektempfang z.B. zum Kühlen der Getränke, bereitstellen der Sektgläser, etc. vorzubereiten. Über freie Trautermine informieren Sie sich bitte direkt telefonisch beim Standesamt Bünde. Eine Eintragung in den Traukalender ist lediglich eine Vornotierung. Eine Terminbestätigung erhalten Sie von uns nach erfolgter formeller Anmeldung der Eheschließung.

    Online-Dienst

    Eheschließung anmelden

    ID: L100002_122730526

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir haben unsere Eheschließung angemeldet. Findet noch ein Vorgespräch statt? Sofern Sie eine persönliche Ansprache für Ihre Trauung wünschen, können Sie sich ca. 4 Wochen vor Ihrer Trauung beim Standesamt Bünde melden und fragen, wer Ihre Trauung durchführt. Dann kann gerne mit dem jeweiligen Standesbeamten, der jeweiligen Standesbeamtin ein Termin für ein lockeres Kennenlernen vereinbart werden. Dabei können auch individuelle Abläufe, beispielsweise Musikbegleitung, Einzug, etc. besprochen werden. WICHTIG: Bei kurzfristigen Ausfall des Traustandesbeamtin kann keine individuelle Trauansprache garantiert werden. Brauchen wir Trauzeugen? Es besteht keine Pflicht mehr, Trauzeugen zu haben. Sie können auf Wunsch jedoch bis zu zwei Trauzeugen bestimmen, welche dann die Niederschrift der Eheschließung mitunterzeichnen. Hierfür ist es erforderlich, dass sich die Trauzeugen mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können und der deutschen Sprache mächtig sind. Die Trauzeugen müssen zudem volljährig sein. Brauchen wir ein Stammbuch? In einem Stammbuch können Sie Ihre Urkunden und weitere wichtige Dokumente abheften. Ein Stammbuch zu haben ist keine Pflicht und Sie dürfen auch ein Stammbuch zur Trauung mitbringen, welches Sie nicht bei uns erworben haben. Wie lange dauert die Trauung? Im Regelfall dauert die standesamtliche Trauung etwa 15 - 30 Minuten, je nach individueller Gestaltung. Bei uns finden Trauungen im 45 Minuten-Takt statt, sodass wir Sie und Ihre Gäste bitten, in jeden Fall pünktlich zu erscheinen. Dürfen bei der Trauung Fotos gemacht werden? Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie Ihre Trauung durch Bild-, Film- und Tonaufnahmen dokumentieren lassen. Wir bitten Sie im Vorfeld mit der/dem zuständigen Standesbeamtin/Standesbeamten die Erlaubnis einzuholen. Bei Bild-, Film und Tonaufnahmen ohne vorherige Einholung der Erlaubnis behält sich die/der Standesbeamtin/Standesbeamte vor die Trauung zu unterbrechen. Können wir nach unserer Trauung einen Sektempfang ausrichten? Bei einer Trauung im Trauzimmer des Standesamtes kann im Standesamt kein Sektempfang stattfinden. Außerhalb des Standesamtes wäre, je nach Wetterlage, der Vorplatz des Standesamtes an der Else oder vor der Kirchmauer unten am Steinmeisterdenkmal Platz um auf die soeben geschlossene Ehe anzustoßen. Brauchen wir Ringe für die standesamtliche Trauung? Ein Ringwechsel ist nicht verpflichtend. Sie können auch ohne Ringe standesamtlich heiraten. Ist es erlaubt Tiere mit in das Trauzimmer zu nehmen? Aus allergischen und hygienischen Gründen, können keine Tiere mit ins Trauzimmer genommen werden. Wie viele Gäste können mit ins Trauzimmer? Das Dammhaus ist aktuell für 40 Gäste bestuhlt. Es könnten noch weitere Stühle hinzugestellt werden. Im Trauzimmer ist Platz für ca. 15 - 20 Personen. Können Trauungen auch in Privaträumen stattfinden? Das Standesamt Bünde bietet keine Trauungen in Privaträumen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de