Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der früher geläufige Begriff "Bestellung des Aufgebotes" ist durch die "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist Voraussetzung für die Eheschließung. Hierbei prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen.

    Online-Dienst

    Eheschließung anmelden

    ID: L100002_122694122

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Standesamt Abteilung Eheschließungen und Namensänderungen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich StandesamtAbteilung Eheschließungen und Namensänderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6115

    E-Mail: standesamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie alleine und persönlich ohne Ihre zukünftige Ehepartnerin bzw. Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vornehmen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte Vollmacht mit. Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.) Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung besorgen müssen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache. In diesem Termin kann Ihnen dann ein Auskunftszettel erstellt werden. Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige, deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente: ledig: gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie bei Übersendung der Unterlagen) aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geboren sind erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine bzw. einer von Ihnen nicht in Bielefeld gemeldet ist - erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage) gegebenenfalls Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben: die unter "ledig" genannten Urkunden und zusätzlich die Eheurkunde der Vorehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister - erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Sie in Bielefeld geheiratet haben

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Trautermin möglich mindestens einer der Verlobten hat den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bielefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönlich mit Termin Wenn Sie alleine und persönlich ohne Ihre zukünftige Ehepartnerin bzw. Ihren zukünftigen Ehepartner die Anmeldung der Eheschließung vornehmen, bringen Sie bitte diese ausgefüllte Vollmacht mit. Sofern Sie beide in Deutschland geboren und deutsche Staatsangehörige sind, können Sie die Eheschließung auch in Schriftform anmelden. Nutzen Sie hierfür bitte den Vordruck "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung". Schicken Sie diesen vollständig ausgefüllten Vordruck mitsamt aller notwendigen Unterlagen (Personalausweis/Reisepass als Kopie) im Original per Post zu. Eine Entgegennahme der schriftlichen Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail ist rechtlich leider nicht zulässig. Nachdem die Unterlagen geprüft wurden erhalten Sie alle Dokumente inklusive einer Rechnung per Post zugeschickt. Ihren Trautermin (Wunschtermin) können Sie bereits ein Jahr im Voraus über den Traukalender online reservieren. Bei der Vorreservierung handelt es sich nicht um eine verbindliche Zusage des Standesamtes. Die Reservierung erfolgt nur unter Vorbehalt, da die Ehevoraussetzungen gemäß § 13 Personenstandsgesetz (PStG) erst geprüft werden müssen.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung gilt in der Regel 6 Monate. Innerhalb dieser Frist kann die Eheschließung erfolgen. Haben Sie bereits einen bestimmten Trautermin reserviert und können die Eheschließung z. B. aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht anmelden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de