Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die standesamtliche Eheschließung führt eine Standesbeamtin durch. Auf besonderen Wunsch auch der Bürgermeister. Termine für die Eheschließungen werden unverbindlich vorgemerkt. Bei der Anmeldung der Ehe und bei der Feststellung der Ehefähigkeit werden die Termine verbindlich festgelegt. Bei der Anmeldung sind alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Anmeldung zur Eheschließung Der Eheschließung geht eine Anmeldung voraus, die ein halbes Jahr gültig ist. Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Gebühren anfallen, sprechen Sie bitte mit dem Standesamt ab. Beispiel: Angenommen, die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt am 2.3.2019. Dann ist die Eheschließung nur bis zum 2.9.2019 möglich. Die Anmeldung dient dazu, die Ehefähigkeit der Verlobten zu prüfen und etwaige Eheverbote zu ermitteln. Die Verlobten sollen die Eheschließung persönlich vor dem Standesbeamten anmelden. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Nutzen Sie hierfür das Formular Voranmeldung einer Eheschließung in unserem Serviceportal. Zuständig ist das Standesamt Datteln, sofern dort einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Standesbeamtinnen führen Trauungen im Trauzimmer des Standesamt oder auf Anfrage auch im Sitzungssaal des Rathauses durch. Für die anspruchsvollere Trauung gibt es als Besonderheit das passende Ambiente an folgenden Orten: Im Kaminzimmer des Dorfschultenhofsim Haus Vogelsangim Wellnesshotel Jammertal Resort im Café klein glücklich (Gärtnerei Fischer), Kontaktaufnahme Di - Do von 14 - 16 Uhr und Fr von 9 bis 14 Uhr unter 0175/805 6995 oder per Mail an servicecafekleingluecklich@gmx.net Übersicht über unsere Trauorte Weitere Informationen erhalten Sie beim StandesamtNicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag: Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa: Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel.: 02363/107-219 Ambiente-Trauungen An diesen Samstagen sind Ambiente-Trauungen bis 13 Uhr möglich: 2025: 25.1. I 1.2. I 15.3. I 5.4. I 24.5. I 14.6. I 5.7. I 2.8. I 6.9. I 11.10. I 15.11. I 6.12.
    Die standesamtliche Eheschließung führt eine Standesbeamtin durch. Auf besonderen Wunsch auch der Bürgermeister. Termine für die Eheschließungen werden unverbindlich vorgemerkt. Bei der Anmeldung der Ehe und bei der Feststellung der Ehefähigkeit werden die Termine verbindlich festgelegt. Bei der Anmeldung sind alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Anmeldung zur Eheschließung Der Eheschließung geht eine Anmeldung voraus, die ein halbes Jahr gültig ist. Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Gebühren anfallen, sprechen Sie bitte mit dem Standesamt ab. Beispiel: Angenommen, die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt am 2.3.2019. Dann ist die Eheschließung nur bis zum 2.9.2019 möglich. Die Anmeldung dient dazu, die Ehefähigkeit der Verlobten zu prüfen und etwaige Eheverbote zu ermitteln. Die Verlobten sollen die Eheschließung persönlich vor dem Standesbeamten anmelden. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Nutzen Sie hierfür das Formular Voranmeldung einer Eheschließung in unserem Serviceportal. Zuständig ist das Standesamt Datteln, sofern dort einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Standesbeamtinnen führen Trauungen im Trauzimmer des Standesamt oder auf Anfrage auch im Sitzungssaal des Rathauses durch. Für die anspruchsvollere Trauung gibt es als Besonderheit das passende Ambiente an folgenden Orten: Im Kaminzimmer des Dorfschultenhofsim Haus Vogelsangim Wellnesshotel Jammertal Resort im Café klein glücklich (Gärtnerei Fischer), Kontaktaufnahme Di - Do von 14 - 16 Uhr und Fr von 9 bis 14 Uhr unter 0175/805 6995 oder per Mail an servicecafekleingluecklich@gmx.net Übersicht über unsere Trauorte Weitere Informationen erhalten Sie beim StandesamtNicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag: Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa: Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel.: 02363/107-219 Ambiente-Trauungen An diesen Samstagen sind Ambiente-Trauungen bis 13 Uhr möglich: 2025: 25.1. I 1.2. I 15.3. I 5.4. I 24.5. I 14.6. I 5.7. I 2.8. I 6.9. I 11.10. I 15.11. I 6.12.

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    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

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    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Anmeldung zur Eheschließung, Trauungen - Räume 1.13 und 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa, Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Geburtenanmeldung - Räume 1.01, 1.02, 1.03 Nicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Cornelia Meurer, Tel. 02363/107-232Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428Beurkundung von Sterbefällen - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Namensänderung - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Öffnungszeiten Zum Kontaktformular

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    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de