Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Direkt zu den Onlinediensten Hinweis: Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor Eheschließung möglich Liebes Brautpaar, bevor Sie sich vor der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten das Ja-Wort geben können, müssen Sie sich persönlich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Seit Neuestem ist eine Anmeldung nun auch online möglich. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten benötigten Unterlagen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Partner bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen. Sollten ausnahmsweise -aus wichtigen persönlichen Gründen- beide Verlobte nicht zur Anmeldung erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen. Die Vollmacht ist in diesem Fall von jedem Verlobten auszufüllen. Einen Vordruck finden Sie weiter unten bei den Unterlagen. Bitte legen Sie die Vollmacht bei der Anmeldung zur Eheschließung sowie den Reisepass/Personalausweis der fehlenden Person/Personen beim Standesamt vor. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Dülmen haben, aber gerne bei uns heiraten würden, dann müssen Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen und dort angeben, dass Sie in Dülmen heiraten möchten. Das Standesamt dort wird uns dann Ihre Unterlagen zusenden. Natürlich können Sie als Dülmener auch auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss aber bei uns erfolgen.Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d. h. sie zur Anmeldung mitbringen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine. Schauen Sie gerne in unseren Traukalender! Eine Eheanmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen nun auch online erfolgen. Den Link finden Sie bei den Onlinedienstleistungen.
    Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen. Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem. Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Hamm heiraten wollen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamtes wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum Termine zu vereinbaren. Sie dient in erster Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes "Ehehindernis" (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe / Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht. Zur Prüfung werden geeignete Unterlagen benötigt (siehe unten). Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Ihre Anmeldung nutzen Sie gerne unser Online-Formular. Tipp: Wenn Sie einen besonderen Wunschtermin haben, melden Sie Ihre Eheschließung möglichst frühzeitig an, denn erst wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Unterlagen vorliegen, können wir Ihren Wunschtermin reservieren. Einen Termin für Ihre Anmeldung können Sie ganz einfach und bequem online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren. Wenn es nicht möglich ist gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung vorzusprechen, so muss die Partnerin/der Partner, der nicht persönlich vorsprechen kann, dem anderen eine Vollmacht erteilen. Hierzu ist zwingend der Vordruck "Beitrittserklärung - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" zu verwenden. Diesen finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Online-Dienst

    Eheschließung: Anmeldung

    ID: L100002_122810351

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-328

    Fax: 02594 12-329

    E-Mail: standesamt@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Beschreibung

    Im Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-105343

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, beide Verlobte volljährig und kinderlos sind, keine/r der Verlobten bereits verheiratet war, beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Dülmen haben und beide in Dülmen geboren sind, dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe. Sollten beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Eheanmeldung nun auch online möglich. Auch nach erfolgter Online Anmeldung der Eheschließung wird noch ein persönlicher Termin benötigt. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termines telefonisch mit uns in Verbindung. Sind einzelne oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen: Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Dülmen ist:Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein. Wenn der Geburtsort nicht in Dülmen ist:Abschrift Ihres Geburtseintrages, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt.(Bitte keine Geburtsurkunden, diese können nicht akzeptiert werden!) Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind: Eine aktuelle Eheurkunde der Vorehe, aus der die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgeht. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder Wenn die erforderlichen Registereinträge (hieraus werden die Urkunden erstellt) beim Standesamt Dülmen geführt werden, greifen wir darauf zurück; ist die Vorehe jedoch bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, erhalten Sie die Eheurkunde dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können leider in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden. Sollten auch hier beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Voranmeldung der Eheschließung auch online möglich. Eine Kontaktausnahme mit dem Standesamt ist dennoch notwendig. In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen: eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren die Verlobten haben gemeinsame Kinder eine/r der Verlobten ist adoptiert eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist? Ein ausländischer Staatsangehöriger muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dass von seiner Heimatbehörde ausgestellt wurde (vgl. § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht kennen und deshalb nicht ausstellen, oder in denen die Beschaffung eines solchen Zeugnisses nicht möglich ist (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dieser Antrag wird an das entsprechende Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Dülmen: Hamm) kann nach Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen. Weitere Hinweise: Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen. Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Weiter Unterlagen Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
    gültiger Personalausweis oder Reisepass Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate) Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro). Falls Sie in Hamm wohnen, stellen wir die Aufenthaltsbescheinigung selber aus Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt) Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen: eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen eine/r der Verlobten wurde adoptiert Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein. Das Standesamt gibt Ihnen gerne Auskunft darüber welche Unterlagen uns vorliegen bzw. welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen. Tipp:Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich kann eine Ehe in Deutschland nur eingehen, wer volljährig und geschäftsfähig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de