Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Standesamtliche EheschließungBei der standesamtlichen Trauung im Rathaus Stadtmitte gelten aktuell folgende Regelungen:BrautpaarStandesbeamter/Standesbeamtin30 Gäste (inklusive Trauzeugen, Fotograf und Kinder!)Hinweise zu häufig gestellten Fragen: Die Höchstzahl von 30 Personen darf nicht überschitten werden, auch nicht wenn die Gäste einen negativen COVID-19-Test vorlegen, Genesene sind oder vollen Impfschutz nachweisen können. Die bestehenden Regelungen zur Eindämmung weiterer Corona-Infektionen lassen keine Ausnahmeregelungen zu, auch nicht wenn die Gäste ausschließlich aus dem familiären Umfeld oder mehr Personen aus nur zwei Haushalten stammen. Sofern Sie Trauzeugen benennen möchten oder einen Fotografen engagiert haben, zählen diese als Gäste! Kinder werden -unabhängig von ihrem Alter- als Gast mitgezählt. Ein Sektempfang im Rathaus ist nicht möglich! Die standesamtliche Zuständigkeit über die Einhaltung der Hygienevorschriften endet mit Verlassen des Rathauses. Anmeldung der Eheschließung Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen, sich aber dennoch hier das Ja-Wort geben möchten, so teilen Sie dies dem Standesamt Ihres Wohnortes bei der Anmeldung mit. Die Anmeldung kann grundsätzlich schriftlich oder persönlich von beiden Partnern oder einem Partner vorgenommen werden.Bei schriftlicher Anmeldung zur Eheschließung benötigt das Standesamt pro Person ein ausgefülltes Formular (also zwei). Bitte fügen Sie den Formularen unbedingt jeweils eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses bei.Für den Fall, dass Sie sich persönlich anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte über das Online-Portal einen Termin. Sollte einer der Partner an der persönlichen Anmeldung der Eheschließung gehindert sein, finden Sie hier eine Vollmacht.Die Anmeldung zur Eheschließung und die damit verbindliche Terminbestätigung können frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Findet innerhalb der sechs Monate keine Eheschließung statt, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.Terminreservierungen für die Eheschließung sind unabhängig von der Anmeldung schon 1 Jahr im voraus möglich: Trautermine Eheschließungstermine entnehmen Sie bitte unserem Online-Kalender.Unterlagen zur AnmeldungArt und Anzahl der mitzubringenden Unterlagen hängen von individuellen Voraussetzungen ab. Grundsätzlich lässt sich dies wie folgt definieren:Jeder Partner muss die aktuell von der Meldebehörde seines Wohnsitzes ausgestellte erweiterte Meldebescheinigung vorlegen! Wenn beide Partnerin Bergisch Gladbach geboren sind unddie deutsche Staatsangehörigkeit besitzen undvolljährig und kinderlos sind undnoch nie verheiratet warendann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur jeweils eine erweiterte Meldebescheinigung, sowie einen gültigen Personalausweis/Reisepass.Trifft dies im Einzelfall nicht zu, sind gegebenenfalls noch folgende Unterlagen erforderlichwenn ein Partner nicht in Bergisch Gladbach, aber in der Bundesrepublik geboren ist, wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes - erforderlich; bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als 6 Monate!wenn der /die Partner bereits in der Bundesrepublik verheiratet waren, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister - erhältlich beim Standesamt, in welchem die letzte Eheschließung stattgefunden hat - vorzulegen; bei der Anmeldeung zur Eheschließung nicht älter als sechs Monate! Ist die letzte Eheschließung in Bergisch Gladbach erfolgt, können wir auf das hiesige Eheregister direkt zugreifen, so dass die Vorlage der beglaubigten Abschrift entbehrlich wird.wenn die Partner bereits gemeinsame Kinder haben, legen Sie bitte deren Geburtsurkunde vor, in welcher beide Elternteile eingetragen sind.Ungeachtet der obigen Aufzählung können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.Wenn bei einem der Verlobten ein Auslandsbezug besteht, z.B. ausländische Staatsangehörigkeit, im Ausland geboren oder geschieden, sollten Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind.Formulare zur Anmeldung der EheschließungFormular zur schriftlichen Anmeldung der EheschließungVollmacht zu persönlichen Anmeldung der EheschließungDolmetscher/inIst eine Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung selbst ein/e Dolmetscher/in mitzubringen. Dies gilt auch für die Trauzeugen während der Eheschließung. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der/die Dolmetscher/in muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.TrauzeugenEine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 01.07.1998 nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeuge/n angegeben werden. Die Trauzeugen müssen mind. 16 Jahre sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.NamensführungDie Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes/der Frau oder der jeweilige aktuelle Familienname bestimmt werden. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung zum Ehenamen , so behält jeder Ehegatte den von ihm/ihr zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Eine Erklärung zum Ehenamen ist jederzeit nach der Eheschließung möglich und an keine Frist gebunden. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Weitere Auskünfte erteilt das Standesamt.

    Online-Dienst

    Eheschließung

    ID: L100002_122670784

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    FB 3 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel fällt für alle notwendigen Formalien ein Betrag von ca. 90 bis 120 Euro an. Wünschen Sie sich Ihre Trauung an einem Freitagnachmittag oder an einem Samstag, so entstehen zusätzliche Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de