Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eheschließung in Erkelenz Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare in Erkelenz das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratischen Hürden gestellt. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, diese Hindernisse mit Leichtigkeit zu nehmen. Unsere Trauzimmer und Trautage Haus Spiess 1806 wurde dieses Gebäude von Johann Joseph Spiess erbaut. Er war als ehemaliger Offizier der Leibgarde des französischen Königs Ludwig XVI. und später unter Napoleon als Domänenverwalter und Rentmeister für die Kantone Erkelenz und Odenkirchen im Arrondissement Krefeld eingesetzt. Das Gebäude ist im Stile des französischen Rokkoko von einem Architekt der Aachener Couven-Schule erbaut worden. Die Konzeption der Anlage erinnert an Stadtvillen in Frankreich. Johann Joseph Spiess hat die geschnitzten Türen und Möbel aus den Klöstern seines Bezirks für sein Haus konfiszieren lassen. Mit diesen Möbeln, Stuck an den Decken und Wänden im Erdgeschoss und einem großen Marmorkamin wurde dieses Haus zu einer prunkvollen Residenz ausgebaut. In dieser "guten Stube" bieten wir jeden Donnerstag- und Freitagvormittag sowie am 1. Samstag eines Monats Trauungen an. Kloster Hohenbusch Herrenhaus Das Gut Hohenbusch war in seiner mehr als 1.000 Jahre alten Geschichte eines der reichsten und bedeutendsten Kreuzherrenklöster im Rheinland. Bereits in seiner Geschichte spielte das Kloster bis zu seiner Auflösung im Jahre 1802 eine große kulturelle Rolle. Nach der sorgfältigen Restaurierung der Gebäude und der weitläufigen Anlage finden dort heute wieder zahlreiche Veranstaltungen statt. Wir bieten jeden 3. Samstag eines Monats Trauungen im Kaminzimmer des Herrenhauses an. Zusätzlich zu dem besonderen historischen Ambiente im Herrenhaus bietet Heiraten auf Hohenbusch noch einen weiteren Vorteil: Nach der offiziellen Trauungszeremonie kann auch die anschließende Feier auf dem ehemaligen Klostergut im Priorensaal, Laienbrüderhaus oder Atelier stattfinden. Die Anmietung dieser Räumlichkeiten ist über das Amt für Bildung und Sport, Frau Bellartz, Tel 02431-85-127 oder per E-Mail carolin.bellartz@erkelenz.de möglich. Ablauf der Anmeldung der Eheschließung und Terminvergabe Anmeldung Die Anmeldung der Eheschließung ist die Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen. Die Unterlagen und das Verfahren dafür sind je nach Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort sehr unterschiedlich. Zur Klärung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind, laden Sie bitte zuerst unseren Fragebogen herunter. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per E-Mail mit einem Foto/Scan von Ihren Ausweisen/Reisepässen an standesamt@erkelenz.de. Ohne Vorlage des Nachweises der Staatsangehörigkeit (Personalausweis, ID-Karte EU-Bürger, Reisepass alle anderen Ausländer) ist eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen nicht möglich! Sie erhalten von uns per E-Mail die Informationen, welche Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung erforderlich sind, und wir erklären Ihnen ggf. das weitere Verfahren. Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, können Sie diese ohne Termin während unserer Öffnungszeiten einreichen oder in einem Umschlag in den Briefkasten des Standesamtes werfen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für eine persönliche Anmeldung zu vereinbaren, oder senden Ihnen das Formular zur schriftlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung zu. Terminvergabe Ab dem Tag der Anmeldung im Standesamt oder schriftlichen Anmeldung der Eheschließung können Sie innerhalb von 6 Monaten in Erkelenz oder einem anderen Standesamt in Deutschland heiraten. Damit alle Paare die gleiche Chance auf ihren Wunschtermin haben, findet die Terminvergabe zur Eheschließung nur nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung statt. Eine Reservierung ohne Anmeldung der Eheschließung ist bei uns nicht möglich. Wenn Sie die Anmeldung auf den Tag 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin durchführen wollen, weil Sie z.B. an einem bestimmten Samstag heiraten möchten, können Sie auf den Tag 6 Monate vorher (Stichtag) um 8.00 Uhr im Standesamt Ihre schriftliche Anmeldung mit allen Unterlagen persönlich einreichen. In allen anderen Fällen erfolgt die Anmeldung der Eheschließung nur schriftlich oder nach Terminvereinbarung. Wenn Sie nicht in Erkelenz wohnhaft sind, müssen Sie zunächst die Anmeldung Ihrer Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt durchführen. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail an standesamt@erkelenz.de mit Angabe Ihres Wunschtermins senden. Sie erhalten dann von uns die Rückmeldung zur Ihrem Termin. Alle weiteren Formalitäten regeln wir später, wenn Ihr Vorgang bei uns per Post eingetroffen ist. Ablauf der Eheschließung Für jede Trauung ist ein Zeitfenster von 30 Minuten vorgesehen. Nachdem alle Platz genommen haben, hält die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine kleine Ansprache. Dieser folgt der formelle Teil mit Ihrem Ja-Wort und wenn gewünscht der Ringwechsel. Daran anschließend wird die Niederschrift Ihrer Eheschließung und ggf. weitere Erklärungen vorgelesen und unterschrieben. Wir überreichen Ihnen Ihr Stammbuch, erklären noch etwas dazu und haben dann noch ein Schlusswort für Sie. Weitere Informationen zu Ihrer Trauung besprechen wir im Rahmen der Anmeldung bzw. Abwicklung der Formalitäten nach Ihrer Anmeldung mit Ihnen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrer Hochzeitsplanung!

    Online-Dienst

    Eheschließung (Anmeldung)

    ID: L100002_122839468

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franziskanerplatz 10

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Fax: 02431 85-9300

    Telefon Festnetz: 02431 85-300

    E-Mail: standesamt@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de