Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Heiraten in DinslakenErreichbarkeit:Die telefonischen und persönlichen Erreichbarkeiten finden Sie hier.Alternativ können Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular an uns wenden. Sie wollen "sich trauen"?Damit die Eheschließung erfolgen kann, muss diese zunächst beim zuständigen Standesamt angemeldet werden.Für die Anmeldung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. Bei unterschiedlichem Wohnsitz kann eines der Standesämter gewählt werden.Bei der Anmeldung zur Eheschließung geht es darum, Ihren Personenstand festzustellen, sowie um die Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Die für die Anmeldung vorzulegenden Unterlagen können Sie dem Merkblatt "Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung" entnehmen. Dort erfahren Sie beispielsweise auch, wie bei Auslandsbeteiligung zu verfahren ist, oder wenn einer der Partner schon mal verheiratet war.Die Anmeldung zur Eheschließung kann schriftlich oder persönlich erfolgen und frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin (näheres zum Trautermin siehe unten).Schriftliche Anmeldung:Bitte benutzen Sie für die schriftliche Anmeldung das Formular "Schriftliche Eheanmeldung".Bitte stellen Sie sicher, dass das Formular vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ist und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (bitte das Merkblatt "Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung" beachten) an das Standesamt Dinslaken geschickt wird. Sämtliche Urkunden und sonstigen Dokumente sind grundsätzlich im Original einzureichen. Ausgenommen sind die Personalausweise oder Pässe, diese sind in Kopie beizulegen.Persönliche Anmeldung:Eine persönliche Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zudem sollten nach Möglichkeit beide Partner anwesend sein.Sollte einer von beiden Verlobten verhindert sein, kann das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen Verlobten erklärt werden.Eine entsprechende Vollmacht finden Sie hier.Trautermin:Trautermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.Als besonderen Service bieten wir für Dinslakener Verlobte die Möglichkeit, Ihren Wunschtrautermin bereits 12 Monate im Voraus zu reservieren.Sollten Sie nicht in Dinslaken wohnhaft sein, ist eine Reservierung des Trautermins erst nach erfolgter Anmeldung beim Wohnort-Standesamt, also frühestens 6 Monate vorher möglich.(Ausnahme: Sofern für Ihre Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates oder die Anerkennung Ihrer ausländischen Scheidung erforderlich ist, kann die Reservierung erst nach Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. nach erfolgter Anerkennung der Scheidung erfolgen.)Die Trauungen erfolgen im Standesamt Dinslaken in der Regel zu folgenden Zeiten:Donnerstags: 14 Uhr / 15 UhrFreitags: 10 Uhr / 11 Uhr / 12 UhrAn einem Freitag im Quartal können Trauungen gegen eine Sondergebühr in Höhe von 100,00 € bis 15 Uhr terminiert werden. Die jeweiligen Termine werden in der Regel im Herbst für das Folgejahr festgelegt und hier veröffentlicht. Erst dann sind diese Termine buchbar. Termine 2025:14.02.202509.05.202518.07.202524.10.2025Unser Trausaal befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses, ist behindertengerecht erreichbar und bietet Platz für 20 Gäste. Das historische Rathaus liegt inmitten des neu gestalteten Stadtparks und bietet ein schönes Ambiente für Ihren großen Tag.Nicht nur das Rathaus selbst, auch der Stadtpark mit altem Baumbestand, der Ententeich oder die malerische Zufahrt in den Burginnenhof bieten eine schöne Kulisse für Ihre Hochzeitsfotos.Ausreichende Parkmöglichkeiten für Sie und Ihre Gäste sind in der angrenzenden Tiefgarage vorhanden. Alle wichtigen Informationen rund um den Trautag entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, welches Sie unter dem Punkt "Downloads" finden.Verwaltungsgebühr:Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung zur Eheschließung:Deutsches Recht: 70 EuroAusländisches Recht: 90 EuroWeiterhin fallen gegebenenfalls Gebühren für die zu erstellenden Urkunden (im Regelfall 30 Euro) an.Gerne können Sie zudem bei Ihrer Eheanmeldung ein Stammbuch bei uns erwerben. Hiervon steht eine große Auswahl für Sie bereit.Sofern Sie nicht in Dinslaken wohnhaft sind und Ihre Ehe an Ihrem Wohnsitzstandesamt angemeldet haben, betragen die Kosten für die Eheschließung in Dinslaken (inkl. Urkunden) 130 Euro.Weitergehende Informationen hinsichtlich der Gebühren stellt Ihnen der Standesbeamte / die Standesbeamtin zur Verfügung.Zuständigkeiten (nach Name des Mannes/ Ehegatte 1):Buchstabe A - JFrau BüttnerTel. 02064-66331Buchstabe Ka - Kk, L - OFrau EhrhardtTel. 02064-66330Buchstabe Kl - Kz, P - ZFrau HürtgenTel. 02064-66757

    Online-Dienst

    Heirat anmelden

    ID: L100002_121758066

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66-556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de