Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Trauung wird Ihre Eheschließung vollzogen. Sie müssen beide persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte darf die Mitwirkung nur verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Ihre Eheschließung kann im Beisein von ein oder zwei Zeuginnen bzw. Zeugen vorgenommen werden. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten unterschrieben wird. Eheschließungen können grundsätzlich nach vorheriger Terminabsprache zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes erfolgen. Ihre Heirat kann gegen erhöhte Gebühr auch außerhalb der Öffnungszeiten in der Burg Brüggen und der Brachter Mühle stattfinden. Wenn Sie möchten, können Sie auch samstags in Brüggen heiraten. Anmeldung zur EheschließungBevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dort wird Ihnen auf Anfrage mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, jedoch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat. Ihre Unterlagen werden durch Ihr Wohnsitzstandesamt an das Standesamt Brüggen geschickt. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung, um sich zu erkundigen, ob Ihre Unterlagen beim Standesamt Brüggen eingegangen sind (erfahrungsgemäß ca. eine Woche nach bearbeiteter Anmeldung Ihrer Eheschließung). Nutzen Sie gerne die unten angeführten Antragsformulare für die Anmeldung der Eheschließung und die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Brüggen. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Standesamt senden. Sie können die Unterlagen auch unterschrieben zum Termin beim Standesamt mitbringen. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie gemäß § 1312 BGB eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. In diesem Fall werden Sie gebeten, diese mindestens zehn Tage vor der Eheschließung mit Namen und Anschriften mitzuteilen - gerne per E-Mail unter Angabe des Eheschließungstermins. Was ist bei der Trauung zu beachten?Bitte melden Sie sich und gegebenenfalls Ihre Trauzeugen etwa 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin am Ort der Eheschließung an und legen Sie dabei bitte für alle Beteiligten Personalausweis oder Reisepass vor. Versteht einer der Beteiligten die deutsche Sprache nicht, so müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Trauzeugen und Dolmetscher müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Eine Eheschließung dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Das richtet sich nach der Ausgestaltung der Zeremonie, z.B. ob Musik gewünscht wird oder nicht. Während der Eheschließung sind Ton- und Filmaufnahmen mit jeglicher Technik nicht zugelassen. Diese Einschränkung dient dem Persönlichkeitsschutz der Standesbeamten, insbesondere im Hinblick auf eine (ggf. missbräuchliche) Verbreitung von Aufnahmen der Eheschließung, z.B. in den sozialen Medien. Es können nach individueller Absprache am Trautag eingeschränkt Videoaufnahmen zugestimmt werden - z.B. beim Ringtausch, oder zur Unterzeichnung der Niederschrift. Ausdrücklich wird seitens des Standesamtes der Veröffentlichung oder Verbreitung von Bild und Filmmaterial auch im Internet oder sonstigen Medien nicht zugestimmt. Fotografieren während der Eheschließung ist erlaubt, wir bitten jedoch um angemessene Zurückhaltung, um die Eheschließung nicht zu stören. Das Streuen von Blumen, Reis oder Konfetti gilt als Glücksritual für das Brautpaar. Wir bitten Sie dennoch, darauf zu verzichten, weil ein erhebliches Unfallrisiko in Form von Rutschgefahr besteht und die Örtlichkeiten Innen und Außen für die nachfolgenden Brautpaare genau so sauber sein sollen, wie Sie sie vorgefunden haben. Was ist nach der Trauung zu beachten?Folgende Angelegenheiten sind nach der Trauung zu beachten: Personalausweis und Reisepass Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses bei Ihrem Bürgerservice beantragen. Kraftfahrzeugpapiere Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugschein und in Ihrem Fahrzeugbrief beantragen. Versicherung und Bankverbindung Bitte denken Sie auch daran Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank anzuzeigen. In der Regel reicht dafür die Heiratsurkunde. Lohnsteuerklasse Zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen ist es ratsam, nach der Eheschließung die Änderung der Lohnsteuerklasse unter Vorlage der Eheurkunde zu beantragen. Dies können Sie beim Finanzamt vornehmen lassen. In der Burggemeinde Brüggen können Sie sich an folgenden Orten trauen lassen: Burg BrüggenHeiraten wie einst Barone und Fürsten oder einfach "ganz romantisch". In der Burg Brüggen, hinter mächtigen Burgmauern, mit uralten Eichenbalken, befindet sich das besondere Trauzimmer für eine außergewöhnliche Eheschließung. Der malerische Innenhof und die Burgwiese bieten sich für romantische Fotos an. Auf der Burgwiese kann nach Rücksprache auch ein Glas Sekt gereicht werden. Kapazität: ca. 50 Personen Brachter MühleDiese historische Turmwindmühle ist aus dem Jahr 1855. Sie befindet sich im Ortsteil Bracht. Inmitten uralter Mahlwerkzeuge wird die Trauung für die Brautleute und den Gästen ein unvergessliches Erlebnis. Der große Mühlenvorplatz bietet Platz für einen stimmungsvollen Aufenthalt nach dem Ja-Wort, beispielsweise bei einem Glas Sekt. Kapazität: ca. 60 Personen Trauzimmer Rathaus BrüggenIm lichtdurchfluteten, stilvollen Raum des ehemaligen Klosters können Sie sich ihr Ja-Wort geben. Kapazität: ca. 15 Personen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. DoppelnameDer Ehegatte, dessen Geburtsname oder dessen bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, das heißt voranstellen oder anfügen. Die Bestimmung eines Doppelnamens ist nur bei eingliedrigen Ehenamen möglich. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich. Eine erneute Hinzufügung kann dann nicht mehr erklärt werden. Namensführung von Kindern in neuer EheHaben Sie bereits gemeinsame Kinder oder Kinder aus einer früheren Partnerschaft oder Ehe ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung des Familiennamens möglich. Nähere Auskunft hierzu erteilen wir gerne in einem persönlichen Gespräch. Nachträgliche Erklärung eines EhenamensWenn Sie bislang verschiedene Familiennamen führen und zukünftig einen gemeinsamen Ehenamen haben möchten, dann müssen Sie eine gemeinsame Namenserklärung beim Standesamt abgeben. Die Erklärung kann grundsätzlich bei jedem Standesamt abgegeben werden. Zuständig für die Wirksamkeit der Erklärung ist das Standesamt Ihres Heiratsortes. Sollte die Erklärung bei einem anderen Standesamt abgegeben werden, werden die Unterlagen an das entsprechende Standesamt weitergeleitet.

    Online-Dienst

    Heirat anmelden

    ID: L100002_121712067

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30Dienstag: 08:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Mittwoch: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30Freitag: 08:30 - 10:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben die Eheschließung angemeldet. Es dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen. Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage) Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden. Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an. Volljährigkeit (geplante Rechtslage) Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden. Minderjährige können keine Ehe schließen. Ehe zwischen Verwandten Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. Doppelehen Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Dafür ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (rechtskräftige Scheidung oder Sterbeeintrag) erforderlich. Diese ist bei Eheschließungsstandesamt erhältlich. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Wenn beide Verlobten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist zur Beratung der Verlobten eine vorherige Terminabsprache beim Standesamt erforderlich. Erforderliche Unterlagen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass Eine erweiterte Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Brüggen wohnen Ein Auszug aus dem Geburtenregister, nicht älter als 3 Monate (erhältlich beim Geburtsstandesamt)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eheschließung wird folgendermaßen angemeldet: Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Dies kann mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten vorgenommen werden. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Standesamt senden. Sie können die Unterlagen auch unterschrieben zum Termin beim Standesamt mitbringen. Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Eheschließung wird folgendermaßen vollzogen: Sie werden als Eheschließende vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in Ihren Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben. Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären. Sie können die Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgeben. Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte erklärt, dass Sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Ihre Eheschließung kann im Beisein von ein oder zwei Zeuginnen bzw. Zeugen vorgenommen werden. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, den Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten unterschrieben wird.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gerne können Sie ab 1. September des laufenden Jahres einen Eheschließungstermin für das nächste Jahr per Mail reservieren. Dazu benötigen wir die Namen der Verlobten, Anschrift(en), Telefonkontakt sowie die Angabe über den Wunschort, das Wunschdatum und die Wunschuhrzeit. Gerne können Sie uns die Daten mit E-Mail an standesamt@brueggen.de mitteilen. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de