Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Was ist die Anmeldung der Eheschließung? Die Anmeldung der Eheschließung ist auch bekannt unter dem früheren Begriff Aufgebot. Dieser Begriff sowie der öffentliche Aushang des Aufgebots ist seit dem 01.07.1998 weggefallen und durch den Begriff Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Die Anmeldung der Eheschließung hat der Gesetzgeber vor die Eheschließung gestellt. Um die Eheschließung anmelden zu können, sind von den Verlobten diverse Unterlagen vorzulegen, damit das Standesamt ihren Personenstand feststellen sowie die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse prüfen kann. Zu den Ehehindernissen gehört z.B. eine bestehende Verwandtschaft der Verlobten oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe. Wann kann die Eheschließung frühestens angemeldet werden? Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin entgegengenommen werden. Sie können Ihren Eheschließungstermin online über den Traukalender Essen bis zu einem Jahr im Voraus reservieren. Verbindlich wird Ihr Eheschließungstermin erst, wenn Sie mit allen erforderlichen Unterlagen Ihre Eheschließung bei uns angemeldet haben. Welches Standesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig? Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.Hat einer der Verlobten mehrere Wohnsitze oder haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern gewählt werden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so empfiehlt es sich, die Eheschließung direkt dort anzumelden.Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die diplomatischen Vertretungen des jeweiligen Staates dazu Auskunft erteilen.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur Eheschließung

    ID: L100002_122926827

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle


    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Anmeldung zur Eheschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 88-33480

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33499

    E-Mail: heirat@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen müssen bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden? Welche Unterlagen von Ihnen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt sehr von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind und noch niemals verheiratet waren, benötigen Sie folgende Unterlagen: Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass Als Familienstandsnachweis eine erweiterte Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz. Sie enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!). Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes. Haben Sie gemeinsame Kinder?Falls ja, legen Sie bitte zur Anmeldung eine aktuelle Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder vor, in der beide Verlobte als Eltern genannt werden. Deutsche Staatsangehörige die bereits verheiratet waren, benötigen folgende Unterlagen: Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass Als Familienstandsnachweis eine erweiterte Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz. Sie enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!). Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes. Einen aktuellen Eheregisterausdruck oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe. Diese Urkunde ist zu erhalten beim Heiratsstandesamt. Das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde zum Nachweis der Auflösung der Ehe Weitere Vorehen und ihre Auflösung sind glaubhaft zu machen (gegebenenfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen) Haben Sie gemeinsame Kinder?Falls ja, legen Sie bitte zur Anmeldung eine aktuelle Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder vor, in der beide Verlobte als Eltern genannt werden. In der Regel reichen die genannten Urkunden aus. In Einzelfällen können aber Besonderheiten auftreten, die im Vorfeld nicht immer absehbar sind und die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig machen. Die Anmeldung der Eheschließung ist in schriftlicher Form möglich.Die erforderlichen Unterlagen inklusive des Formulars "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung", Ausweiskopien sowie Kontaktdaten beziehungsweise Reservierungsbestätigung können per Post übersandt ober beim Sicherheitsdienst in der 1. Etage im Gildehof abgegeben werden. Wenn einer oder beide Verlobte/n ausländische*r Staatsangehörige*r ist/sind nicht in Deutschland geboren ist/sind im Ausland adoptiert wurde/n Vorehe/n im Ausland geschlossen hat/haben oder im Ausland geschieden worden ist/sind. füllen Sie bitte diesen Anfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden ihn mit Kopien Ihrer Personalausweise/Reisepässe mit Aufenthaltstiteln an das Standesamt zurück. Anhand Ihrer Angaben und Ausweispapiere wird eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erteilt. Eine Telefonberatung ist nicht möglich. Falls Sie zur Anmeldung der Eheschließung Urkunden benötigen, die von unserem Standesamt auszustellen sind (z.B. bei Geburt oder früherer Eheschließung hier in Essen), teilen Sie bitte genaue Daten mit (Standesamtsbezeichnung, Registernummer, Geburtskrankenhaus/ -stadtteil). Die notwendigen Urkunden werden dann intern ausgestellt. Selbstverständlich können Sie die Urkunden auch vorab über unser Onlineformular beantragen. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen rechnen müssen.

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung heiraten können. Sollte in dieser Zeit keine Eheschließung stattfinden, muss erneut eine Anmeldung vorgenommen werden.Auf Grund ausländischer Rechtsvorschriften können Anmeldungen der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung eine kürzere Geltungsdauer haben oder eine längere Bearbeitungszeit beanspruchen.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Hochzeit, Heiraten, Trauung, Eheschließung, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de