Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss meine Trauung stattfinden?Im Gegensatz zur Anmeldung kann die Durchführung der Eheschließung (Trauung) in jedem deutschen Standesamt erfolgen.Welche Trauarten gibt es?Ihnen stehen vier Varianten der Trauung zur Verfügung: die Trauung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer des Standesamtes Dortmund (Regelfall)die Servicetrauung (außerhalb der Öffnungszeiten)die Ambientetrauung (innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten)die Bürotrauung (nur in Kombination mit der Anmeldung zur Eheschließung)Wann sind Trauungen möglich?Im Standesamt Dortmund können Trauungen sowohl im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes, als auch im Bereich der sog. "Servicezeiten" (außerhalb der Öffnungszeiten) in städtischen Trauzimmern oder in einem Ambientetrauort durchgeführt werden, sofern der gewünschte Trauort zur Verfügung steht.Wann finden die Trauungen während der allgemeinen Öffnungszeiten statt? Montag und Dienstag von 13:30 Uhr - 16:00 Uhr (letzte Trauung um 15:30 Uhr)Donnerstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr (letzte Trauung um 16:30 Uhr)Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (letzte Trauung um 11:30 Uhr)Wann und wo finden die Service- oder Ambientetrauungen statt? Freitagnachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)Samstag von 10.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)Servicetrauungen werden außerhalb der städtischen Öffnungszeiten sowohl im Alten Stadthaus, im Rathaus als auch in den Bezirksverwaltungsstellen Aplerbeck und Mengede durchgeführt.Ambientetrauungen finden ausschließlich in den durch das Standesamt Dortmund angegebenen Ambientetrauorten statt. Andere Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung und können (auch nicht gegen Aufpreis) zugelassen werden. Für alle Ambientetrauungen gilt, dass diese nur nach Absprache und zeitlichen Vorgaben (auch innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten) der Betreibenden angeboten werden können.Zusätzlicher Hinweis für Ambientetrauungen:Der Ambientetermin wird für das Hochzeitspaar erst verbindlich, wenn diesem die schriftliche Bestätigung der Betreibenden des Ambientetrauortes vorliegt. Diese erhalten Sie erst, wenn Sie dort die schriftliche Terminbescheinigung des Standesamts vorlegen.Bürotrauungen:Sie können im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Standesamt - wenn es zeitlich passt - direkt im Anschluss an die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Büro des Standesamtes heiraten. Sie können auch einen Termin für die Bürotrauung telefonisch vereinbaren, wenn die Anmeldung Ihrer Eheschließung bereits durchgeführt worden ist. Diese Trauung findet ohne Trauzeug*innen, Gäste, Fotograf*innen etc. statt. Bei einer Bürotrauung wird lediglich die Eheschließung beurkundet.Wie ist der Ablauf der Trauung?Für die Durchführung Ihrer standesamtlichen Eheschließung sind ca. 15 Minuten vorgesehen. Gerade in den städtischen Trauzimmern ist auf Grund der hohen Anzahl von Trauungen am Tag eine Abweichung von diesem Zeitrahmen kaum möglich.Ihre Trauperson wird Ihre Trauzeremonie nach bestem Wissen gestalten und es ist uns natürlich ein Anliegen, Ihnen diesen besonderen Moment schönstmöglich zu gestalten.Aufgrund der Vielzahl der Traupersonen der Stadt Dortmund ist eine vorherige persönliche Kontaktaufnahme jedoch leider nicht möglich.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an das Standesamt wenden.

    Online-Dienst

    Aufhebung der Ehe

    ID: L100002_123927398

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Amtsgericht - Familiengericht - gemäß § 122 FamFG ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Heiratsurkunde
    • ggf. Nachweise für den Aufhebungsgrund, z. B. ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Eheschließung kann nur stattfinden, wenn diese vorher angemeldet wurde (früher: Aufgebot). Ist die Eheschließung im Standesamt Dortmund angemeldet worden, kann der Termin zur Trauung sofort mit dem Standesamt vereinbart werden. Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) angemeldet wurde, so sendet das Wohnsitzstandesamt die Anmeldung der Eheschließung inkl. der vorgelegten Unterlagen dem Wunschstandesamt - hier Standesamt Dortmund - zu. Parallel dazu kann sich das Hochzeitspaar nach der durchgeführten Anmeldung zur Eheschließung bereits mit dem Standesamt Dortmund über das Kontaktformular in Verbindung setzen. Das Paar wird daraufhin schnellstmöglich telefonisch zur Trauterminvereinbarung kontaktiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eheschließung kann spätestens sechs Monate - stichtagsgenau - vom Tag der persönlichen Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
    • bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenbis 31.12.2024: 65,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht79,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug107,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister103,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten153,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort243,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauortevtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.45,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)ab 01.01.2025: 66,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht80,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug109,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister105,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten155,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort248,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauortevtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.46,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 15.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehe, Täuschung, Aufhebung, widerrechtlich, geschäftsunfähig, Drohung, Bewusstlosigkeit, Eheaufhebung, Arglist, Irrtum, minderjährig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de