Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Heiratswilligen sollten die Anmeldung nach Möglichkeit persönlich vornehmen. Sollte eine der beiden Personen verhindert sein, so kann sie mit Hilfe einer Vollmacht den Partner bzw. die Partnerin in die Lage versetzen, die Eheschließung allein anzumelden. Einen entsprechenden Vordruck hält Ihr Standesamt für Sie bereit. Die Ehe muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung geschlossen werden, ansonsten verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden. Die Ehe muss nicht zwingend beim Wohnsitzstandesamt geschlossen werden. Nach erfolgter Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt können Sie bei Ihrem Wunschstandesamt innerhalb von ganz Deutschland heiraten.

    Online-Dienst

    Eheschließung

    ID: L100002_121945616

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Amtsgericht - Familiengericht - gemäß § 122 FamFG ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Heiratsurkunde
    • ggf. Nachweise für den Aufhebungsgrund, z. B. ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der ersten Kontaktaufnahme werden die folgenden Infos von Ihnen benötigt: Wo sind Sie und Ihr/e Partnerin geboren? Wo sind Sie beide wohnhaft? Welche Staatsangehörigkeiten haben Sie beide? War einer von Ihnen schonmal verheiratet? Wenn ja, wie wurde die Eheschließung aufgelöst? Haben Sie gemeinsame Kinder? Im Anschluss wird Ihnen der Standesbeamte/ die Standesbeamtin mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eheschließung muß bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/ oder beide Partner seinen/ ihren Wohnsitz hat/ haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden. Eheschließung an einem anderen Ort Soll die Eheschließung an einem anderen Ort erfolgen, so setzen Sie sich vor Ihrer weitergehenden Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Stemwede dorthin gesandt werden. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben. Eheschließung im Ausland Die notwendigen Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland können mit den dort zuständigen Behörden besprochen werden. Deutsche Staatsangehörige haben später die Möglichkeit, die Eheschließung im deutschen Register nachbeurkunden zu lassen. Eine Meldung der Eheschließung bei der Meldebehörde ist zwingend erforderlich. Ausländische Staatsangehörige sollten auch die Ausländerbehörde informieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir empfehlen Ihnen sich zunächst telefonisch oder per Mail mit dem Standesamt der Gemeinde Stemwede in Verbindung zu setzen.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung gilt in der Regel 6 Monate. Innerhalb dieser Frist kann die Eheschließung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
    • bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 15.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ehe, Täuschung, Aufhebung, widerrechtlich, geschäftsunfähig, Drohung, Bewusstlosigkeit, Eheaufhebung, Arglist, Irrtum, minderjährig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de