Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.

    Beschreibung

    In Deutschland gibt es kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, sind Sie also nicht verpflichtet, sich in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen.

    Um den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen zu erleichtern, kann es jedoch von Vorteil für Sie sein, sich beim für Sie zuständigen Standesamt in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen. Dort können Sie sich anschließend eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen. Diese beweist Ihre Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde.

    Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland im Falle einer für den deutschen Rechtsbereich wirksam geschlossenen Ehe grundsätzlich anerkannt, jedoch oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierfür ist eine Apostille oder Legalisation hilfreich, die die Echtheit der Urkunde bestätigt. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich.

    Hinweise:

    • Zuständig für die nachträgliche Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
    • Wenn Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin" für Sie zuständig.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss meine Trauung stattfinden?Im Gegensatz zur Anmeldung kann die Durchführung der Eheschließung (Trauung) in jedem deutschen Standesamt erfolgen.Welche Trauarten gibt es?Ihnen stehen vier Varianten der Trauung zur Verfügung: die Trauung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer des Standesamtes Dortmund (Regelfall)die Servicetrauung (außerhalb der Öffnungszeiten)die Ambientetrauung (innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten)die Bürotrauung (nur in Kombination mit der Anmeldung zur Eheschließung)Wann sind Trauungen möglich?Im Standesamt Dortmund können Trauungen sowohl im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes, als auch im Bereich der sog. "Servicezeiten" (außerhalb der Öffnungszeiten) in städtischen Trauzimmern oder in einem Ambientetrauort durchgeführt werden, sofern der gewünschte Trauort zur Verfügung steht.Wann finden die Trauungen während der allgemeinen Öffnungszeiten statt? Montag und Dienstag von 13:30 Uhr - 16:00 Uhr (letzte Trauung um 15:30 Uhr)Donnerstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr (letzte Trauung um 16:30 Uhr)Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (letzte Trauung um 11:30 Uhr)Wann und wo finden die Service- oder Ambientetrauungen statt? Freitagnachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)Samstag von 10.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)Servicetrauungen werden außerhalb der städtischen Öffnungszeiten sowohl im Alten Stadthaus, im Rathaus als auch in den Bezirksverwaltungsstellen Aplerbeck und Mengede durchgeführt.Ambientetrauungen finden ausschließlich in den durch das Standesamt Dortmund angegebenen Ambientetrauorten statt. Andere Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung und können (auch nicht gegen Aufpreis) zugelassen werden. Für alle Ambientetrauungen gilt, dass diese nur nach Absprache und zeitlichen Vorgaben (auch innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten) der Betreibenden angeboten werden können.Zusätzlicher Hinweis für Ambientetrauungen:Der Ambientetermin wird für das Hochzeitspaar erst verbindlich, wenn diesem die schriftliche Bestätigung der Betreibenden des Ambientetrauortes vorliegt. Diese erhalten Sie erst, wenn Sie dort die schriftliche Terminbescheinigung des Standesamts vorlegen.Bürotrauungen:Sie können im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Standesamt - wenn es zeitlich passt - direkt im Anschluss an die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Büro des Standesamtes heiraten. Sie können auch einen Termin für die Bürotrauung telefonisch vereinbaren, wenn die Anmeldung Ihrer Eheschließung bereits durchgeführt worden ist. Diese Trauung findet ohne Trauzeug*innen, Gäste, Fotograf*innen etc. statt. Bei einer Bürotrauung wird lediglich die Eheschließung beurkundet.Wie ist der Ablauf der Trauung?Für die Durchführung Ihrer standesamtlichen Eheschließung sind ca. 15 Minuten vorgesehen. Gerade in den städtischen Trauzimmern ist auf Grund der hohen Anzahl von Trauungen am Tag eine Abweichung von diesem Zeitrahmen kaum möglich.Ihre Trauperson wird Ihre Trauzeremonie nach bestem Wissen gestalten und es ist uns natürlich ein Anliegen, Ihnen diesen besonderen Moment schönstmöglich zu gestalten.Aufgrund der Vielzahl der Traupersonen der Stadt Dortmund ist eine vorherige persönliche Kontaktaufnahme jedoch leider nicht möglich.Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an das Standesamt wenden.

    Online-Dienst

    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

    ID: L100002_123928300

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13331

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis oder Nutzung einer ID-Funktion
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
      • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte
    • bei Geburt der Eheleute im Ausland:
      • Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • war ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
      • beglaubigte Abschrift aus dem deutschen Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
      • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen, zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile, mit Echtheitsnachweis (Apostille oder Legalisation)
        • vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk")
      • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
    • hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
      • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer
    • im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens eine der beiden Personen hat die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise ist als ausländischer Flüchtling, Asylberechtigte oder Asylberechtigter oder staatenlose Person anerkannt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Eheschließung kann nur stattfinden, wenn diese vorher angemeldet wurde (früher: Aufgebot). Ist die Eheschließung im Standesamt Dortmund angemeldet worden, kann der Termin zur Trauung sofort mit dem Standesamt vereinbart werden. Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) angemeldet wurde, so sendet das Wohnsitzstandesamt die Anmeldung der Eheschließung inkl. der vorgelegten Unterlagen dem Wunschstandesamt - hier Standesamt Dortmund - zu. Parallel dazu kann sich das Hochzeitspaar nach der durchgeführten Anmeldung zur Eheschließung bereits mit dem Standesamt Dortmund über das Kontaktformular in Verbindung setzen. Das Paar wird daraufhin schnellstmöglich telefonisch zur Trauterminvereinbarung kontaktiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anweisungsantrag bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht (Personenstandsgericht)

    Fristen

    • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
    • Nach dem Tod beider Ehegatten sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eheschließung kann spätestens sechs Monate - stichtagsgenau - vom Tag der persönlichen Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenbis 31.12.2024: 65,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht79,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug107,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister103,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten153,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort243,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauortevtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.45,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)ab 01.01.2025: 66,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht80,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug109,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Eheurkunde7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister105,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten155,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort248,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauortevtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.46,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 05.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    Nachbeurkundung, Ehe im Ausland, Hochzeit im Ausland, Heirat, Erstbeurkundung, Eheschließung, Ehe, Erstregistrierung, Hochzeit, Eheregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de