Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt des Wohnortes unter Vorlage der hierzu notwendigen Nachweise anzumelden. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Nachfrage beim Standesamt erforderlich. Ist die Anmeldung erfolgt, so kann die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden. Dabei ist das Brautpaar nicht an das Wohnsitz-Standesamt gebunden. Mittels standesamtlicher Ermächtigung kann die Eheschließung von jedem Standesbeamten in Deutschland vorgenommen werden. Eheschließungen finden donnerstags und freitags während den Öffnungszeiten im Trauzimmer der Gemeinde Eitorf statt. Montags bis mittwochs werden keine Trauungen angeboten. Im Jahr 2024 werden am zweiten Samstag im Monat Trauungen im Hotel Schützenhof angeboten. Die Trauungen finden in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Räumlichkeiten bieten sich besonders für größere Gesellschaften an, da circa 60 Personen dort Platz finden können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Helikopter über dem schönen Eitorf sich das Ja-Wort zu geben.In Zusammenarbeit mit der Firma Air Lloyd wird die Trauung im vier- oder fünfsitzigen Helikopter über Eitorf geschlossen und mit einem anschließenden kurzen Rundflug über die Region wird das einmalige Erlebnis abgerundet. Über den entsprechenden Wunsch eines Paares muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner*innen.

    Online-Dienst

    Eheschließung

    ID: L100002_121907085

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen nötig sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldetermin; gerne mit der Kontaktmöglichkeit über die Onlinedienstleistung. Das Paar sollte sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist ein Partner/eine Partnerin verhindert, kann er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie mit der Anmeldung durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" innerhalb dieser Onlinedienstleistung des Standesamtes. Wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, müssen die Brautleute einen Dolmetscher mitbringen. Das gilt auch bei tauben oder stummen Personen. Der Dolmetscher muss im Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er treu und gewissenhaft übersetzt hat.

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 11 ff. PStG

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Team des Standesamtes, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Man kann sich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung anmelden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Individuell

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

    • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Familienbuch, Stammbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English