Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten den schönsten Tag im Leben begehen? Bevor Sie einander das Ja-Wort geben können, sind noch ein paar Formalitäten zu beachten. Voraussetzung für die standesamtliche Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung. Diese können Sie frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin bestellen. Die Anmeldung ist danach 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Eheschließung möglich. Die Anmeldung erfolgt immer bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der zukünftigen Ehegatten seinen Wohnsitz hat. Hier wird nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitz unterschieden. Zuständig ist bei gemeinsamen Wohnsitz in Radevormwald das Standesamt Radevormwald. Dies gilt auch, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands geschlossen werden soll. Hierzu wird dem Eheschließungsstandesamt eine Ermächtigung erteilt. Für die Anmeldung zur Eheschließung haben die Beteiligten verschiedene Urkunden/Unterlagen vorzulegen. Diese können von Fall zu Fall variieren, abhängig vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit usw. Eine vorherige Beratung durch das Standesamt ist unbedingt erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Öffnungszeiten des Standesamts: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 07.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr Trauungen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr möglich. Mittwoch auch nachmittags um 14.00 und 15.00 Uhr. Außerdem an jedem zweiten und letzten Samstag in den Monaten März bis November Räumlichkeiten: Haus Burgstr. 8 (max. 30 Personen inkl. Standesbeamter*in) ohne Sondergebühren Rathaus - Blauer Salon, 1. Etage Gartenhaus im Park de Chateaubriant (max. 15 Personen incl. Standesbeamter*in) Termine nur auf Anfrage / Zusatzgebühr für die Nutzung € 25,00 Ülfebadbrücke in den Monaten Juni, Juli und August, an einem festgelegten Mittwoch, vormittags. Zusatzgebühren € 25,00 Im Wülfingmuseum, einer ehemaligen Tuchfabrik im Ortsteil Dahlerau, können Sie im historischen Ambiente heiraten. Die historische Dampfmaschine aus dem Jahr 1891 sowie die alten Webstühle und die Cafeteria bilden einen schönen Rahmen für Ihren schönsten Tag im Leben. Zusatzgebühren € 25,00 Das Bismarck-Museum lädt mit dem Blick auf alte, aber gut in Schuss gehaltene motorisierte Zweiräder zu einer wunderbaren Tour ins Eheleben ein. Das Heimatmuseum, gegenüber dem Rathaus, verfügt über eine schöne Küche aus Omas Zeiten. Lassen Sie sich verzaubern. Gesellschaften bis zu 25 Personen können dort die Ehe schließen. Das Museum für Asiatische Kunst ist eingebettet in die bergische Natur und verfügt über eine wunderschöne Gartenanlage, wo Sie Ihre Traumhochzeit begehen können. Ebenso ist es nach Absprache mit den Betreibern möglich, sich im Innenbereich des Museums das Ja-Wort zu geben und in die Welten Asiens einzutauchen. Zusatzgebühren € 25,00 Termine werden auf Anfrage vergeben. Die Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten der Museen klären Sie bitte mit den einzelnen Betreibern vor Ort.

    Online-Dienst

    Eheschließung

    ID: L100002_129074854

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

    • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2025

    Stichwörter

    Familienbuch, Stammbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English