Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eheschließung in Erkelenz Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare in Erkelenz das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratischen Hürden gestellt. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, diese Hindernisse mit Leichtigkeit zu nehmen. Unsere Trauzimmer und Trautage Haus Spiess 1806 wurde dieses Gebäude von Johann Joseph Spiess erbaut. Er war als ehemaliger Offizier der Leibgarde des französischen Königs Ludwig XVI. und später unter Napoleon als Domänenverwalter und Rentmeister für die Kantone Erkelenz und Odenkirchen im Arrondissement Krefeld eingesetzt. Das Gebäude ist im Stile des französischen Rokkoko von einem Architekt der Aachener Couven-Schule erbaut worden. Die Konzeption der Anlage erinnert an Stadtvillen in Frankreich. Johann Joseph Spiess hat die geschnitzten Türen und Möbel aus den Klöstern seines Bezirks für sein Haus konfiszieren lassen. Mit diesen Möbeln, Stuck an den Decken und Wänden im Erdgeschoss und einem großen Marmorkamin wurde dieses Haus zu einer prunkvollen Residenz ausgebaut. In dieser "guten Stube" bieten wir jeden Donnerstag- und Freitagvormittag sowie am 1. Samstag eines Monats Trauungen an. Kloster Hohenbusch Herrenhaus Das Gut Hohenbusch war in seiner mehr als 1.000 Jahre alten Geschichte eines der reichsten und bedeutendsten Kreuzherrenklöster im Rheinland. Bereits in seiner Geschichte spielte das Kloster bis zu seiner Auflösung im Jahre 1802 eine große kulturelle Rolle. Nach der sorgfältigen Restaurierung der Gebäude und der weitläufigen Anlage finden dort heute wieder zahlreiche Veranstaltungen statt. Wir bieten jeden 3. Samstag eines Monats Trauungen im Kaminzimmer des Herrenhauses an. Zusätzlich zu dem besonderen historischen Ambiente im Herrenhaus bietet Heiraten auf Hohenbusch noch einen weiteren Vorteil: Nach der offiziellen Trauungszeremonie kann auch die anschließende Feier auf dem ehemaligen Klostergut im Priorensaal, Laienbrüderhaus oder Atelier stattfinden. Die Anmietung dieser Räumlichkeiten ist über das Amt für Bildung und Sport, Frau Bellartz, Tel 02431-85-127 oder per E-Mail carolin.bellartz@erkelenz.de möglich. Ablauf der Anmeldung der Eheschließung und Terminvergabe Anmeldung Die Anmeldung der Eheschließung ist die Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen. Die Unterlagen und das Verfahren dafür sind je nach Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort sehr unterschiedlich. Zur Klärung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind, laden Sie bitte zuerst unseren Fragebogen herunter. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per E-Mail mit einem Foto/Scan von Ihren Ausweisen/Reisepässen an standesamt@erkelenz.de. Ohne Vorlage des Nachweises der Staatsangehörigkeit (Personalausweis, ID-Karte EU-Bürger, Reisepass alle anderen Ausländer) ist eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen nicht möglich! Sie erhalten von uns per E-Mail die Informationen, welche Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung erforderlich sind, und wir erklären Ihnen ggf. das weitere Verfahren. Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, können Sie diese ohne Termin während unserer Öffnungszeiten einreichen oder in einem Umschlag in den Briefkasten des Standesamtes werfen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für eine persönliche Anmeldung zu vereinbaren, oder senden Ihnen das Formular zur schriftlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung zu. Terminvergabe Ab dem Tag der Anmeldung im Standesamt oder schriftlichen Anmeldung der Eheschließung können Sie innerhalb von 6 Monaten in Erkelenz oder einem anderen Standesamt in Deutschland heiraten. Damit alle Paare die gleiche Chance auf ihren Wunschtermin haben, findet die Terminvergabe zur Eheschließung nur nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung statt. Eine Reservierung ohne Anmeldung der Eheschließung ist bei uns nicht möglich. Wenn Sie die Anmeldung auf den Tag 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin durchführen wollen, weil Sie z.B. an einem bestimmten Samstag heiraten möchten, können Sie auf den Tag 6 Monate vorher (Stichtag) um 8.00 Uhr im Standesamt Ihre schriftliche Anmeldung mit allen Unterlagen persönlich einreichen. In allen anderen Fällen erfolgt die Anmeldung der Eheschließung nur schriftlich oder nach Terminvereinbarung. Wenn Sie nicht in Erkelenz wohnhaft sind, müssen Sie zunächst die Anmeldung Ihrer Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt durchführen. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail an standesamt@erkelenz.de mit Angabe Ihres Wunschtermins senden. Sie erhalten dann von uns die Rückmeldung zur Ihrem Termin. Alle weiteren Formalitäten regeln wir später, wenn Ihr Vorgang bei uns per Post eingetroffen ist. Ablauf der Eheschließung Für jede Trauung ist ein Zeitfenster von 30 Minuten vorgesehen. Nachdem alle Platz genommen haben, hält die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine kleine Ansprache. Dieser folgt der formelle Teil mit Ihrem Ja-Wort und wenn gewünscht der Ringwechsel. Daran anschließend wird die Niederschrift Ihrer Eheschließung und ggf. weitere Erklärungen vorgelesen und unterschrieben. Wir überreichen Ihnen Ihr Stammbuch, erklären noch etwas dazu und haben dann noch ein Schlusswort für Sie. Weitere Informationen zu Ihrer Trauung besprechen wir im Rahmen der Anmeldung bzw. Abwicklung der Formalitäten nach Ihrer Anmeldung mit Ihnen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrer Hochzeitsplanung!

    Online-Dienst

    Eheschließung (Anmeldung)

    ID: L100002_122837479

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    • bei Wohnsitz im Inland: das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten
    • bei Wohnsitz im Ausland: Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franziskanerplatz 10

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Fax: 02431 85-9300

    Telefon Festnetz: 02431 85-300

    E-Mail: standesamt@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

    • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
      • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
      • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
        • eines Partners: 90,00 Euro
        • beider Partner: 110,00 Euro
    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
    • Ausfertigung der Eheurkunde:
      • ein Exemplar: 10,00 Euro
      • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Hinweise für Erkelenz: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Familienbuch, Stammbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English