Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler
Sie sind eine anerkannt vertriebene Person, Spätaussiedlerin oder -aussiedler, haben einen ausländischen Berufsabschluss und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
Beschreibung
Mit dem anerkannten Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder als Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler und einer der Meisterprüfung gleichgestellten Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben. Sie müssen sich vor der Niederlassung in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.
Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem
- natürliche Personen,
- rechtsfähige Personengesellschaften oder
- juristische Personen sowie
- den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
- das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
- wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.
Als Betriebsleitung kommen in Frage:
- Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
- angestellte Personen des Handwerksbetriebs
Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).
Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle
- natürlichen und
- juristischen Personen sowie
- rechtsfähigen Personengesellschaften
eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr) betreiben. Eine vollständige Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO). Des Weiteren wird die Betriebsleitung in die Handwerksrolle eingetragen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt. Als Betriebsleiter*innen kommen sowohl die Inhaber*innen von Handwerksbetrieben als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.
Bei Zuwanderern deutscher Abstammung (Vertriebene oder Spätaussiedler) kann der für die Ausübung der Betriebsleiterfunktion erforderliche Befähigungsnachweis auf Grundlage eines Vergleichs der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der inländischen Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk erbracht werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei Einzelunternehmen:
- Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Personalausweise oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- Gesellschaftsvertrages, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften
- gemeint sind:
- Offenen Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG) und
- entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterin oder des Gesellschafters beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
- Gesellschaftsvertrag (Kopie)
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
Bei juristischen Personen
- Gemeint sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
- Aktiengesellschaft (AG),
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
- Angaben zur Betriebsleitung
- Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)
- Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
1. Bei Einzelunternehmen:
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
- Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
2. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter*innen oder vertretungsberechtigten Personen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen)
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
- Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
3. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften, also der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen):
- Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter*innen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages
- sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
- Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
4. Bei juristischen Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG)):
- Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
- bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Angaben zur Betriebsleitung: siehe 5.
5. Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
Formulare
Beratung durch Ihre Handwerkskammer - Kontaktdaten der Handwerkskammern
https://www.handwerkskammer.de
Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
- Formulare: Antrag Ihrer zuständigen Handwerkskammer
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen einen anerkannten Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder als Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler nachweisen.
- Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss gleichwertig mit der deutschen Meisterprüfung für das zulassungspflichtige Handwerk sein, das sie ausüben wollen oder mit einem diesem verwandten Handwerk.
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
- Vertriebene im Sinne der §§ 1 - 3 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) oder Spätaussiedler gemäß § 4b BVFG.
- Berufsqualifikation im Herkunftsstaat, die der inländischen Meisterprüfung für das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk gleichwertig ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HWO)
- § 7 Absatz 9 Handwerksordnung (HWO)
- § 10 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
- § 10 Handwerksordnung (HwO)
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
§§ 6 Absatz 1, 7 Absatz 9 Handwerksordnung (HwO)
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/
Rechtsbehelf
- Gegen eine Ablehnung des Antrags steht der Rechtsweg offen.
- Je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, ist zunächst ein Vorverfahren durchzuführen.
- Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.
Gegen eine Ablehnung des Antrags steht der Rechtsweg offen. Je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, ist zunächst ein Vorverfahren durchzuführen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag schriftlich oder teilweise auch online bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer einreichen.
Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Die Handwerkskammer prüft anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
- In Zweifelsfällen können Sie sowohl Nachweise über Einzelleistungen (etwa Seminar- oder Diplomarbeiten) in der Ausbildung als auch Rahmenlehrpläne, Ausbildungsordnungen für die Prüfung nachreichen.
- Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
- Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sogenannte Handwerkskarte.
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
Die Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene*r oder Spätaussiedler*in müssen Sie schriftlich oder elektronisch per Onlineverfahren bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen. Die Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
- Im Verfahren wird geprüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat einen Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat im Ausland eine Prüfung bestanden, die der Meisterprüfung gleichwertig ist.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
- Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).
Onlineverfahren:
- Verschiedene Verwaltungsportale der Länder sehen eine Online-Antragstellung vor. Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren.
Fristen
Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Hinweise für Olpe: Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.)
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Kosten
Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Verzeichnis aller Handwerkskammern in Deutschland und weitere Informationen zum Handwerk in Deutschland
- Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
- Verordnung über verwandte Handwerke
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 04.09.2023
Stichwörter
Zugewanderte deutscher Abstammung, Umsiedler, Handwerkskammer, Handwerkerregister, Handwerksregister, Handwerksrolle, Eintragung Handwerksrolle, Aussiedler, zulassungspflichtiges Handwerk, Vertriebene, Zulassung selbstständiger Handwerker, Verwandtes Handwerk, Handwerker, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Betriebsleiter, Selbstständiger Handwerker, Handwerksbetrieb, Handwerkerverzeichnis, Eintragung als Handwerker, Handwerksrolleneintragung, Handwerk, Spätaussiedler