Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausfertigung

    Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Bei der Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie grundsätzlich so viele Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien, wie Fahrzeuge zur Verfügung stehen.  

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz die Anzahl der Fahrzeuge erhöht und damit weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigt werden, können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.  

    In einem solchen Fall ist ein vollständiges Antragsverfahren zur Erstellung der Erlaubnis nicht erforderlich. 

    Gegebenenfalls ist jedoch eine neue Eigenkapital- und/oder Zusatzbescheinigung vorzulegen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Für jedes weitere Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von EUR 5.000. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.  

    Verringert sich der Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen Genehmigungen der ausstellenden Erlaubnisbehörde zurückzugeben.  

    Stellen Sie Ihren Transportbetrieb endgültig ein, so sind die Erlaubnis und alle Ausfertigungen bzw. die Gemeinschaftslizenz und alle beglaubigten Kopien umgehend der Erlaubnisbehörde zurückzugeben.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser ist erlaubnispflichtig, wenn bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 2,5 t eingesetzt werden, bei innerstaatlichen Transporten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 3,5 t eingesetzt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen der Erlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs.1 GüKG) berechtigt und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt, Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009), die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU gilt. Die Erteilungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren sind für beide Genehmigungen identisch. Werden Fahrer aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigt, so hat das Unternehmen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung zu beantragen, wenn durch diese Fahrer grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden. Für die Erteilung der Erlaubnis, der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

    Online-Dienst

    Gewerblicher Güterkraftverkehr

    ID: L100002_121983623

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Heinsberg

    Beschreibung

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 2452 13-3647

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls sind Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erbringen: 

    • Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen 
    • ggf. Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen 

    Voraussetzungen

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist entsprechend der veränderten Anzahl der Fahrzeuge gewährleistet. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen bzw. beglaubigter Kopien
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Fällt die Prüfung positiv aus, so stellt die zuständige Behörde die zusätzlichen Ausfertigungen bzw. beglaubigten Kopien aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.2Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie 

    Gebühr: EUR 40 - 160 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaftslizenz beglaubigte Kopie, Gemeinschaftslizenz, Erlaubnisurkunde, Erlaubnis zusätzliche Ausfertigung, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Güterkraftverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de