Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausfertigung

    Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Bei der Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie grundsätzlich so viele Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien, wie Fahrzeuge zur Verfügung stehen.  

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz die Anzahl der Fahrzeuge erhöht und damit weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigt werden, können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.  

    In einem solchen Fall ist ein vollständiges Antragsverfahren zur Erstellung der Erlaubnis nicht erforderlich. 

    Gegebenenfalls ist jedoch eine neue Eigenkapital- und/oder Zusatzbescheinigung vorzulegen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Für jedes weitere Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von EUR 5.000. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.  

    Verringert sich der Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen Genehmigungen der ausstellenden Erlaubnisbehörde zurückzugeben.  

    Stellen Sie Ihren Transportbetrieb endgültig ein, so sind die Erlaubnis und alle Ausfertigungen bzw. die Gemeinschaftslizenz und alle beglaubigten Kopien umgehend der Erlaubnisbehörde zurückzugeben.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Hierfür benötigen Sie eine EU-Lizenz beziehungsweise eine Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.

    Online-Dienst

    Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen

    ID: L100002_128233376

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    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

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    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26130

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Stadt Köln

    Beschreibung

    Amt für öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221221-26819

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls sind Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erbringen: 

    • Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen 
    • ggf. Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen 

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fach- und SachkundenachweisDer*die Unternehmer*in oder der*die Verkehrsleiter*in muss sachlich und fachlich geeignet sein. Siehe auch unten: "Informationen zur fachlichen Eignung".Nachweis der finanziellen LeistungsfähigkeitBei Aushändigung der Antragsunterlagen erhalten Sie den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen und eventuell die Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen. Über diesen Vordruck muss ein ausreichendes Vermögen nachgewAusfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzungsofern es sich dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handeltNiederlassungsnachweisFügen Sie dem Antrag die Gewerbeanmeldung oder andere Nachweise (zum Beispiel Mietvertrag) bei, aus denen hervorgeht, dass es sich um eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung handelt.Liste der FahrzeugflotteFügen Sie dem Antrag eine Fahrzeugliste unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, der Fahrzeug-Identitätsnummer, des Fahrzeugtyps sowie des zulässigen Gesamtgewichtes bei.Personal-ListeFügen Sie dem Antrag eine Liste mit allen Personalien aller im Unternehmen beschäftigten Personen unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Beginn Beschäftigungsverhältnis, Anzahl der Wochenstunden sowie der jeweiligFührungszeugnis nach Belegart OFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie das Führungszeugnis bAuszug aus dem GewerbezentralregisterFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie den Auszug aus dem GeAuszug aus dem VerkehrszentralregisterFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: Nach Vorliegen Ihrer persönlichen Daten wird dieser Auszug gegen eine Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantBescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und BetriebssitzfinanzamtesDiese Bescheinigung ist von allen Finanzämtern in den Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung desBescheinigung des zuständigen Gemeindesteueramtes für den Wohn- und BetriebssitzDiese Bescheinigung ist von allen Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung des GemeindesteueramtesBescheinigung der KrankenkasseDie Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitskräfte beschäftigen oder beschäftigt haben sowie für Sie selbst als Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sinBescheinigung der Berufsgenossenschaft für FahrzeughaltungenSie erhalten als Antragsteller*in sowie als der*die eventuelle Geschäftsführer*in die Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die EntscheiAuszug aus dem Handelsregistersofern es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt

    Voraussetzungen

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist entsprechend der veränderten Anzahl der Fahrzeuge gewährleistet. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen bzw. beglaubigter Kopien
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Fällt die Prüfung positiv aus, so stellt die zuständige Behörde die zusätzlichen Ausfertigungen bzw. beglaubigten Kopien aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.2Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie 

    Gebühr: EUR 40 - 160 

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Abgabe des Antrags sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:EU-Lizenz: 500 EuroErlaubnis für den allgemeinen Güterkraftverkehr: 500 EuroJe Auszug aus dem Verkehrszentralregister: 3,30 EuroBei Bewilligung des Antrages entstehen für die in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubigten Abschriften der Lizenz beziehungsweise der Erlaubnis weitere Kosten von 120 Euro je Exemplar.Fahrerbescheinigung: 120 EuroDie Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaftslizenz beglaubigte Kopie, Gemeinschaftslizenz, Erlaubnisurkunde, Erlaubnis zusätzliche Ausfertigung, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Güterkraftverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de